Sicherung der Beziehungen Schweiz – UK im Migrationsbereich nach dem Brexit

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2019 drei Entscheide getroffen, um die guten Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) im Migrationsbereich zu sichern, sollte es zu einem ungeordneten Austritt des UK aus der Europäischen Union (EU) kommen. Zunächst hat der Bundesrat die Vernehmlassung über das bereits unterzeichnete Abkommen über die erworbenen Rechte eröffnet. Zudem hat er eine Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) mit einem separaten Kontingent für Staatsangehörige des UK verabschiedet. Schliesslich hat der Bundesrat ebenfalls beschlossen, dass Staatsangehörige aus dem UK bei der Einreise in die Schweiz ab dem Zeitpunkt des Austritts aus der EU von der Visumspflicht befreit sind.

Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um die guten bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über den Austritt des UK aus der EU hinaus zu sichern.

So hat der Bundesrat bereits am 19. Dezember 2018 ein Abkommen mit dem UK über die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Brexit genehmigt. Von diesem Vertrag werden Schweizer und UK-Staatsangehörige profitieren, welche gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen Rechte in der Schweiz oder im UK erworben haben. Nun hat der Bundesrat dazu die Vernehmlassung eröffnet, die bis zum 29. Mai 2019 dauert. Das Abkommen wird ab dem Austritt des UK aus der EU vorläufig angewendet

Separate Kontingente für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs

In seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 hat der Bundesrat im Sinne der Eventualplanung ebenfalls bereits beschlossen, dass die Schweizer Wirtschaft auch bei einem ungeordneten Brexit weiter Arbeitskräfte aus dem UK rekrutieren können soll. Deshalb gilt für das Jahr 2019 für UK- Staatsangehörige, welche zwecks Erwerbstätigkeit ab dem Zeitpunkt des Austritts aus der EU in die Schweiz einreisen, ein separates Kontingent von 3500 Personen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. März 2019 die entsprechende Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) genehmigt. Da der Austritt des UK aus der EU verschoben wurde, kommen diese Kontingente vorerst nicht zur Anwendung, da weiterhin die Bestimmungen des FZA gelten. Sollte es nach dem verschobenen Austritt zu einem ungeordneten Brexit kommen, würden diese Kontingente Anwendung finden.

Zudem hat der Bundesrat weitere technische Anpassungen in der VZAE sowie in drei weiteren Verordnungen vorgenommen. Dies betrifft u.a. die Notwendigkeit der Schaffung eines biometrischen Ausländerausweises für UK- Staatsangehörige ab dem Austritt des UK aus der EU.

Visumsbefreiung

Die EU wird voraussichtlich ab dem Zeitpunkt des Austritts aus der EU Staatsangehörige aus dem UK bei der Einreise in den Schengenraum von der Visumspflicht befreien. Diese zukünftige Schengen-Weiterentwicklung macht Änderungen der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) notwendig, die ab dem Tag in Kraft treten, an dem das FZA gegenüber dem Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr findet. Der Bundesrat hat die zukünftige Schengen-Weiterentwicklung im Voraus genehmigt, um flexibel auf die Entwicklungen im Verhältnis zwischen EU und UK reagieren zu können.

Der Bundesrat hat ferner entschieden, die Staatsangehörigen des UK für die Einreise in die Schweiz auch für einen längerfristigen Aufenthalt von der Visumspflicht zu befreien. Die VEV wurde diesbezüglich ebenfalls angepasst. Diese Änderung gilt ab dem Tag, an dem das FZA gegenüber dem Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr findet.

Im Gegenzug hat das Vereinigten Königreich bestätigt, dass auch Schweizer Staatsangehörige ab dem Zeitpunkt des Austritts des UK aus der EU von der Visumspflicht befreit sind, sowohl für den kurzfristigen wie auch für den längerfristigen Aufenthalt im UK.

Wichtiger Partner der Schweiz

Diese Entscheide des Bundesrats erfolgen für das Szenario, dass das Vereinigte Königreich ohne Austrittsabkommen aus der EU austritt (ungeordneter Austritt). Sie sind Teil der «Mind the gap»-Strategie des Bundesrats, die das Ziel hat, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem UK so weit wie möglich sicherzustellen und allenfalls auszubauen. Im Rahmen dieser Strategie haben die Schweiz und das UK insgesamt fünf Abkommen in den Bereichen Handel, Luft- und Landverkehr, Versicherungen sowie Migration unterzeichnet.

Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Partner der Schweiz. Ende 2018 lebten rund 43 000 UK-Staatsangehörige in der Schweiz. Umgekehrt betrug die Schweizer Gemeinschaft im UK etwa 34 500 Personen. UK war 2017 weltweit der fünftwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Exporte (11,4 Mrd. CHF).

 

Quelle: MM vom 22.03.2019

 


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