Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren

An seiner Sitzung vom 27. November 2019 hat der Bundesrat die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen verabschiedet. In der Vernehmlassung ist die Vorlage überwiegend auf Zustimmung gestossen.

Das Bundesgericht hat in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Zwischen den beiden Entscheiden überwies das Parlament die Motion Flückiger-Bäni, welche eine Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer für alle Haushalte und Unternehmen verlangt. Damit alle Haushalte von einer pauschalen Rückerstattung profitieren können, ohne dass sie ein Rückzahlungsgesuch gestellt haben, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

In seiner Botschaft für das neue Gesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen sieht der Bundesrat vor, maximal 185 Millionen Franken zurückzuzahlen. Ausgangspunkt für diese Summe ist die zu Unrecht auf den Billag-Gebühren erhobene Mehrwertsteuer in der Höhe von 165 Millionen Franken. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat die Frage der Verzinsung nochmals geprüft. Er berücksichtigt neu einen Verzugszins von 5% für 2 Jahre, was 17 Millionen Franken entspricht. Weiter ist eine Reserve von 3 Millionen Franken vorgesehen, falls die Zahl der Haushalte stärker steigt als heute prognostiziert. Aufgrund einer aktuellen Schätzung beträgt die Anzahl der berechtigten Haushalte voraussichtlich 3,7 Millionen. Im Vernehmlassungsentwurf ging der Bundesrat von 3,4 Millionen Haushalten im Auszahlungsjahr aus. Die Berücksichtigung eines Verzugszinses führt dazu, dass die Gutschrift trotz des Anstieges der Haushalte unverändert bleibt. Sie beträgt weiterhin 50 Franken pro Haushalt. Mit der pauschalen Vergütung der Mehrwertsteuer hat sich der Bundesrat für eine einfache und effiziente Lösung entschieden, die in der Vernehmlassung begrüsst wurde. Diese minimiert den Aufwand: die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden.

Keine pauschale Vergütung für die Unternehmen

Entgegen der überwiesenen Motion Flückiger-Bäni ist aus Sicht des Bundesrates für die Unternehmen eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen. Im Ganzen hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen. Von den 43 Vernehmlassungsteilnehmenden forderten nur fünf eine gesetzliche Grundlage auch für Unternehmen.

Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im 2021 erfolgen.

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren