Pilotversuche mit Cannabis: Botschaft an das Parlament überwiesen

Der Bundesrat hat die Botschaft zu Pilotversuchen mit Cannabis an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 an das Parlament überwiesen. Die Vorlage schafft die Voraussetzungen für die Durchführung von befristeten und streng reglementierten wissenschaftlichen Studien über den Cannabiskonsum zu Genusszwecken.

Trotz Verbot konsumieren in der Schweiz rund 200’000 Menschen regelmässig Cannabis mit mehr als 1% THC-Gehalt zu Genusszwecken. Diese Situation wirft mehrere Probleme auf: Sie lässt einen bedeutenden Schwarzmarkt florieren, die Produktequalität unterliegt keiner Kontrolle, die Repressionskosten sind hoch, und es ist schwierig, die Konsumentinnen und Konsumenten mit Präventionsmassnahmen zu erreichen.

Ohne das allgemeine Cannabisverbot in Frage zu stellen, müssen alternative Regulierungsmodelle unter Berücksichtigung der heutigen Gegebenheiten getestet werden können. Der Artikel zu den Pilotversuchen sieht vor, dass die Gemeinden wissenschaftliche Studien durchführen können. Damit sollen die Vor- und Nachteile alternativer Regulierungsformen (z.B. regulierter Verkauf in Apotheken) ermittelt werden. In der Vernehmlassung hat sich die Mehrheit der Kantone und der politischen Parteien für das Prinzip der Pilotversuche ausgesprochen. Mehrere Städte hatten zudem bereits Interesse an der Durchführung solcher Versuche bekundet, die bisher mangels Rechtsgrundlage nicht möglich waren.

Streng reglementierte Pilotversuche

Die Pilotversuche werden streng reglementiert. Um den Jugendschutz zu gewährleisten sind Minderjährige davon ausgeschlossen. Volljährige Personen, die an einer Studie teilnehmen möchten, müssen nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Ausserdem müssen die Teilnehmenden ihren Wohnsitz in einer Gemeinde haben, in der eine Studie durchgeführt wird. Darüber hinaus werden keine anderen psychotropen Substanzen in die Studien einbezogen.

Die Teilnehmenden können nur eine beschränkte Menge Cannabis pro Monat erwerben. Es ist ihnen untersagt, diesen Cannabis an Dritte weiterzugeben, und sie dürfen ihn nicht an öffentlich zugänglichen Orten konsumieren. Die Dauer der Studien darf höchstens fünf Jahre betragen.

Die Gültigkeit des im Betäubungsmittelgesetz aufgenommenen Artikels zu den Pilotversuchen ist auf zehn Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Zeitspanne werden die Ergebnisse der verschiedenen Studien zusammengetragen, damit die Diskussion über die Cannabispolitik evidenzbasiert weitergeführt werden kann.

Die Pilotversuche lassen keine Rückschlüsse auf das weitere Vorgehen zu. Das allgemeine Cannabisverbot gilt weiterhin in der ganzen Schweiz, und ein allfälliger Entscheid zur Änderung des Regulierungsmodells müsste auf jeden Fall vom Parlament getroffen werden.

Die Vorlage zur Erleichterung des Zugangs zu medizinischem Cannabis ist Gegenstand eines separaten Verfahrens. Die diesbezügliche Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes sollte bis zum Sommer 2019 in die Vernehmlassung gehen.

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