Organspende: Bundesrat für Einführung der erweiterten Widerspruchslösung

Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» verlangt die Einführung einer engen Widerspruchslösung, um die Zahl der Organspenden deutlich zu erhöhen. Damit dürften einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, falls sie sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen grundsätzlich, schlägt aber eine Gesetzesänderung vor, um gleichzeitig die Rechte der Angehörigen zu wahren. Diese sollen weiterhin den Willen der verstorbenen Person einbringen können. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern an seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 beauftragt, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Durch eine Organspende können Leben gerettet werden. 1412 Personen standen Ende letzten Jahres auf der Warteliste für ein Spendeorgan. Bis ein passendes Spenderorgan gefunden wird, dauert es im Schnitt über ein Jahr. 68 Personen auf der Warteliste sind letztes Jahr verstorben, ohne dass sie ein Organ erhalten haben. Die Spendezahlen konnten zwar mit dem Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» des Bundes seit 2013 erhöht werden. Sie sind aber im europäischen Vergleich noch immer tief.

Die Jeune Chambre Internationale (JCI) hat die Initiative «Organspende fördern – Leben retten» eingereicht. Sie verlangt, dass die Widerspruchslösung (oder vermutete Zustimmungslösung) in der Bundesverfassung festgeschrieben wird. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen grundsätzlich. Ihm ist es ein Anliegen, die Wartezeiten für eine Organtransplantation zu verringern und so Leben zu retten. Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass die Spendezahlen mit der Widerspruchslösung steigen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das vorhandene Spendepotenzial mit einem Systemwechsel auch in der Schweiz besser ausgeschöpft werden kann.

Allerdings will der Bundesrat keine enge Widerspruchslösung, in welcher die Angehörigen nicht einbezogen werden müssen. Vielmehr spricht er sich für eine im Transplantationsgesetz zu verankernde erweiterte Widerspruchslösung aus. Auf diese Weise werden die Rechte der Angehörigen gewahrt. Diese sollen weiterhin zwingend einbezogen werden und eine Organspende ablehnen können, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Organspende mit schwierigen ethischen Fragen verbunden ist und befürwortet eine breite Debatte über das Thema. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) deshalb beauftragt, bis im Herbst einen indirekten Gegenvorschlag für eine erweiterte Widerspruchslösung auszuarbeiten.

Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Eine Organspende kommt in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. In dieser schwierigen Situation lehnen die Angehörigen in rund 60 Prozent der Fälle eine Organspende ab.

Mit der Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jede volljährige Person als potenzielle Organspenderin, ausser sie hat sich zu Lebzeiten dagegen entschieden. Die Voraussetzungen für eine Spende bleiben indes gleich wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand zu Hause oder ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.

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