Ende 2024 laufen die 21 aktuell gültigen Spielbankenkonzessionen aus. Der Bundesrat vergibt deshalb im Herbst 2023 für die Jahre 2025 bis 2045 neue Konzessionen. Er hat die ESBK beauftragt, die Konzessionen neu auszuschreiben. Von Juni bis Oktober 2022 führte die ESBK ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren durch.
Im Frühling 2022 hat der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid festgelegt, maximal 23 Konzessionen für den Betrieb von Spielbanken zu vergeben. Bei der ESBK gingen insgesamt 29 Konzessionsgesuche ein. Mit einer Ausnahme enthalten alle eingereichten Gesuche die erforderlichen Unterlagen. Einzig das Gesuch für die Zone Schaffhausen ist unvollständig. Damit fehlt die Voraussetzung, damit die ESBK die gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen prüfen kann.
Unvollständige Gesuche können für die Vergabe einer Konzession nicht berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat deshalb gestützt auf die Geldspielverordnung beschlossen, auf das unvollständige Gesuch nicht einzutreten. Dieser Entscheid ist verfahrensabschliessend und kann nicht angefochten werden. Der Bundesrat kann für die Zone Schaffhausen im Herbst 2023 folglich keine Spielbankenkonzession erteilen. Er hat die ESBK beauftragt, das weitere Vorgehen in Bezug auf die Konzession Schaffhausen zu prüfen.