Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, fünf Vorlagen am 13. Juni 2021 zur Abstimmung zu bringen, wobei noch drei Vorlagen unter dem Vorbehalt stehen, dass das Referendum zustande kommt. Zu den Abstimmungsvorlagen gehört auch das Covid-19-Gesetz.
Nach eingehender Diskussion hat sich die Staatspolitische Kommission des Ständerates heute knapp für die Ausarbeitung einer Verfassungsänderung zur Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts für 16-Jährige ausgesprochen. Sie wird nun die notwendige Verfassungsänderung ausarbeiten.
Der Bundesrat hat heute entschieden, die Vorlage «Teilrevision des Postorganisationsgesetzes» aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung um ein wesentliches Element zu erweitern: der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt soll durch die Abgabe der Kontrollmehrheit der Post (und damit indirekt des Bundes) an PostFinance flankiert werden. Damit will der Bundesrat den von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden geäusserten Bedenken in Bezug auf Verfassungsmässigkeit, Wettbewerbsneutralität, Föderalismus und Finanzmarktstabilität Rechnung tragen. Da die Herauslösung von PostFinance aus dem Postkonzern eine Neuorganisation der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen voraussetzt, muss vorgängig das Postgesetz geändert werden.
Im Jahr 2021 wird der Bundesrat weiterhin oft in LAWSTYLE erscheinen. Deshalb beschliessen wir das Jahr 2020 nun mit dem neuen offiziellen Bunderatsfoto des kommenden Jahres 2021. Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern einen guten Rutsch ins Jahr 2021!
Mit Antrag vom 10. Juni 2020 unterbreitete das WBF dem Bundesrat mehrere Einzelausfuhrgesuche für die Lieferung von Chiffriergeräten und Chiffriermodulen. Am 19. Juni 2020 hat der Bundesrat dem Ersuchen der Bundesanwaltschaft um Ermächtigung zur Strafuntersuchung wegen allfälliger Widerhandlungen gegen die Güterkontrollgesetzgebung gestützt auf eine Strafanzeige des SECO gegen unbekannt stattgegeben. Gleichentags beschloss er, den Entscheid über die durch das WBF unterbreiteten Einzelausfuhrgesuche bis zum Abschluss der Untersuchungen durch die Bundesanwaltschaft auszusetzen.
Die Kantone sollen wieder begrenzte Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchführen können und dabei vollständig verifizierbare Systeme einsetzen. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat mit seinem Entscheid über die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs vom 18. Dezember. Präzisere Sicherheitsvorgaben, erhöhte Transparenzvorschriften, die engere Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachpersonen sowie eine wirksame Überprüfung im Auftrag des Bundes sollen die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe gewährleisten. Zur Anpassung der Rechtsgrundlagen soll 2021 eine Vernehmlassung durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Kriterien zum nachhaltigen Schutz der Swissness erfüllen ihren Zweck. Dies bestätigen Studien im Auftrag des Bundesrates. Sie bringen der Schweizer Volkswirtschaft einen Mehrwert und führen zu einem Rückgang von Swissness-Missbräuchen insbesondere im Inland. Der Bundesrat ortet aber in einem heute verabschiedeten Bericht Handlungspotenzial bei der Durchsetzung im Ausland sowie beim Umgang mit den Ausnahmebestimmungen im Lebensmittelbereich.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 diejenigen Elemente der DLT-Vorlage per 1. Februar 2021 in Kraft gesetzt, welche die Einführung von Registerwertrechten ermöglichen. Zudem müssen sich ab diesem Datum nur noch jene Finanzdienstleister einer Ombudsstelle anschliessen, die Finanzdienstleistungen gegenüber Privatkundinnen und -kunden erbringen.
Heute hat Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga im Nationalrat die Ziele des Bundesrats für das Jahr 2021 präsentiert. Diese sind auf die drei Leitlinien der Legislaturperiode 2019–2023 abgestimmt. Dabei wird – im Sinne einer rollenden Planung – selbstverständlich auch die Covid-19-Pandemie bei der Umsetzung der Leitlinien berücksichtigt.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verordnung verabschiedet, welche die Details des Härtefallprogramms von Bund und Kantonen regelt. Der Entwurf wurde aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung und der Konsultation der beiden Wirtschaftskommissionen angepasst. Die Verordnung regelt insbesondere, wie die Mittel des Bundes auf die Kantone verteilt werden und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Anspruch auf Härtefallhilfen haben.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Parlament für eine dringliche Beratung in der Wintersession punktuelle Anpassungen am Covid-19-Gesetz vorzuschlagen. Damit könnte besser auf die aktuellen Entwicklungen der zweiten Welle der Covid-Pandemie reagiert werden. Der Vorschlag beinhaltet eine Aufstockung des Härtefallprogramms auf insgesamt eine Milliarde und eine Erhöhung des Anteils des Bundes auf rund zwei Drittel. Ergänzend sollen die Leistungen im Bereich der Kurzarbeit erweitert werden. Im Sport sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs auch mit à-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können.



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