Am 2. November 2020 hat die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte ihren Bericht zum Fall Crypto verabschiedet. In Empfehlung 10 fordert sie den Bundesrat auf, seine Ermächtigung für das Strafverfahren zu widerrufen. Danach solle das WBF den Nachfolgeunternehmen der Crypto AG alle beantragten Ausfuhrgesuche bewilligen, für deren Verweigerung keine nachvollziehbaren rechtlichen Gründe bestehen. Am 8. Dezember 2020 hat die Bundesanwaltschaft ihre Strafuntersuchung eingestellt.
Nach der Einstellung der Strafuntersuchung und gestützt auf die Empfehlung der Geschäftsprüfungsdelegation drängt sich ein rascher Entscheid über die 15 hängigen Einzelausfuhrgesuche im Gesamtwert CHF 7.9 Mio. von auf. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das WBF (SECO) angewiesen, die ausgesetzten Ausfuhrgesuche im Rahmen des üblichen Verfahrens aus Sicht des Güterkontrollrechts zu prüfen und zu bewilligen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das gleiche Verfahren gilt für die später eingereichten Ausfuhrgesuche der betroffenen Firmen.