Niederer Kraft Frey gibt die Ernennung von Morgan Boëffard mit Wirkung zum 1. Januar 2025 bekannt. Mit dieser Ernennung verfügt nun NKF über insgesamt 52 Partner in Zürich und Genf.
Am 6. Februar 2025 schloss die vVARDIS-Gruppe, ein in der Schweiz ansässiger Entwickler und Hersteller von Dentalprodukten unter der Marke Curodont, eine besicherte Finanzierung mit OrbiMed, einem führenden Investor im Gesundheitswesen, ab. Walder Wyss beriet die von OrbiMed Advisors LLC verwalteten Fonds.
Swiss Life erwirbt Zwei Wealth Experts AG, eine führende Wealth-Office-Plattform und Beratungsfirma, die sich auf die Vermögensverwaltung für HNWI und institutionelle Kunden wie Stiftungen und Family Offices spezialisiert hat. Bär & Karrer berät die Verkäufer bei dieser Transaktion rechtlich begleitet.
Lenz & Staehelin berät TravelPerk, Inc. mit Sitz in Barcelona, Spanien, einen Anbieter von Geschäftsreiselösungen, bei der Übernahme von Yokoy, einem Schweizer Anbieter von Spesenmanagementlösungen, zusammen mit A&O Shearman als internationalem Counsel. Dabei wird eine führende integrierte Reise- und Spesenmanagement-Plattform geschaffen.
Remo Keller verlässt EY und wird neu Partner und Mitglied der Steuerpraxisgruppe von Pestalozzi. Er ist ein hochqualifizierter Steuerexperte mit umfassender Erfahrung im schweizerischen und internationalen Steuerrecht. Durch die Beteiligung an verschiedenen Akquisitionen, Fusionen, Ausgliederungen, Umstrukturierungen, Standortverlagerungen und Steuererleichterungsprojekten hat sich Remo Keller ein umfassendes Wissen in der Steuerberatung angeeignet.
Schellenberg Wittmer gibt die Erweiterung des Teams um Gregory Strohmeier als neuen Partner sowie Fabio Elsener, Endri Gega, Magdalena Heyder, Dr. Greg Lourie, Mélisande Nussbaum und Amalie Wijesundera als neue Counsel bekannt. Herzliche Gratulation!
Zum 1. Januar 2025 wurden Natassia Bangerter, Valentina Eichin, Gustaf Heintz, Lucina Herzog, Erik Lanz, Michael Müller-Zhang, Simon Olstein, Letizia Schlegel, Michelle Sollberger und Felix Tuchschmid bei Walder Wyss zu Senior Associates befördert. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Karriereschritt.
Advoro freut sich, Raphael Wyss als neuen Partner in ihrem Zürcher Büro willkommen zu heissen. Der versierte Anwalt bringt mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Life Sciences & Healthcare sowie im öffentlichen Wirtschaftsrecht eine Fülle von Kenntnissen und Fähigkeiten in das Team der Kanzlei ein. Seine umfangreiche Erfahrung stärkt die Fähigkeit von Advoro, Klienten innovative und massgeschneiderte Lösungen für komplexe rechtliche Herausforde-rungen bieten zu können. Wir wünschen einen guten Start!
Am 18. Dezember 2024 gab Novo Nordisk bekannt, dass es die Übernahme von drei Produktionsstätten von Novo Holdings A/S im Wert von 11 Mrd. USD erfolgreich abgeschlossen hat. Der Abschluss folgt auf die Übernahme von Catalent, Inc., einem globalen Auftragsentwicklungs- und Produktionsunternehmen, durch Novo Holdings. Die drei erworbenen Standorte sind auf die sterile Abfüllung von Arzneimitteln spezialisiert und befinden sich in Anagni (Italien), Brüssel (Belgien) und Bloomington IN (USA). Homburger beriet Novo Nordisk bei dieser Transaktion.
Nils Harbeke verliess Pestalozzi Ende Jahr 2024, wo er Partner war, und trat am 1. Januar 2025 als Partner in die PrimeTax AG ein. PrimeTax – eine unabhängige Full-Service-Steuerkanzlei – bietet Ihnen Zugang zu mehr als 100 Fachleuten in der Schweiz in allen Bereichen der Steuerberatung, Steuerstreitigkeiten, Compliance und Buchhaltung. Die Aufnahme von Nils Harbeke in die PrimeTax-Partnerschaft stärkt die internationale Steuerpraxis von PrimeTax und ist ein weiterer Schritt im kontinuierlichen Wachstum der Kanzlei. Wir wünschen einen guten Start!
Der Fall betraf die Verantwortlichkeit der Organe der Papierfabrik für eine Dividendenausschüttung. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, inwieweit Rückstellungen für Sanierungsmassnahmen hätten gebildet werden müssen bzw. ob die vorgenommene Dividendenausschüttung pflichtwidrig war. Die Beklagten, insbesondere die ehemalige Verwaltungsrätin, und der weitere Beklagte, der als faktisches Organ fungierte, wurden für den finanziellen Schaden der Gesellschaft verantwortlich gemacht. Mit Urteil des Bundesgerichts vom 17. Dezember 2024, 4A_62/2024 und 4A_76/2024 bestätigte das Bundesgericht die Haftung der Beklagten und wies deren Beschwerden ab. Es stellte fest, dass die Beklagten ihre Pflichten verletzt haben, indem sie die notwendigen Rückstellungen nicht gebildet und stattdessen eine Ausschüttung vorgenommen haben.



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