FINMA informiert über Grundlagen für Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erläutert heute die Grundlagen zur vollständigen Abschreibung des Nennwerts der AT1-Kapitalinstrumente bei Credit Suisse. Die FINMA stützt sich dabei auf die Ausgabeprospekte der Anleihen sowie die Notverordnung des Bundesrats. Dieser Artikel gibt ausschliesslich die veröffentlichte Ansicht der FINMA wieder.

Aufgrund zahlreicher Anfragen zu Kapitalinstrumenten der Credit Suisse, sogenannten AT1-Anleihen, informiert die FINMA zu den Grundlagen zur Abschreibung dieser Instrumente. Die FINMA hat die Credit Suisse angewiesen, ihre AT1-Instrumente vollständig abzuschreiben und die betroffenen Gläubigerinnen und Gläubiger darüber unverzüglich zu informieren. Tier-2-Anleihen werden nicht abgeschrieben. Fragen zu einzelnen Anleihen sind an die Herausgeber der Kapitalinstrumente zu richten.

Vertragliche Grundlage

Die von der Credit Suisse ausgegebenen AT1-Instrumente sehen vertraglich vor, dass sie im Falle eines Trigger-Ereignisses (Viability Event), insbesondere bei der Gewährung ausserordentlicher staatlicher Unterstützung, vollständig abgeschrieben werden. Da die Credit Suisse am 19. März 2023 ausserordentliche Liquiditätshilfe-Darlehen, die mit einer Ausfallgarantie des Bundes gesichert sind, gewährt bekam, waren diese vertraglichen Bedingungen für die von der Bank ausgegebenen AT1-Instrumente erfüllt.

Notverordnung des Bundesrats

Der Bundesrat hat am 19. März 2023 die Notverordnung (PLB-NVO) über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken in Kraft gesetzt. Die Verordnung ermächtigt die FINMA, gegenüber der Darlehensnehmerin und der Finanzgruppe anzuordnen, zusätzliches Kernkapital abzuschreiben.Gestützt auf die vertragliche Grundlage sowie die Notverordnung hat die FINMA die Credit Suisse angewiesen, die AT1-Anleihen abzuschreiben.FINMA-Direktor Urban Angehrn: «Am Sonntag konnte eine Lösung für den Schutz der Kundinnen und Kunden, des Finanzplatzes und der Märkte gefunden werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Bankgeschäft der CS unterbruchsfrei und reibungslos weiterfunktioniert. Das ist nun der Fall.»

Instrumente für Institutionelle

AT1-Instrumente sind in der Schweiz so ausgestaltet, dass sie abgeschrieben oder in hartes Kernkapital gewandelt werden, bevor das Eigenkapital der betroffenen Bank komplett aufgebraucht oder abgeschrieben ist. Die von Grossbanken öffentlich herausgegebenen Instrumente werden aufgrund des Risikoprofils und der Ausgestaltung in grossen Stückelungen hauptsächlich von institutionellen Investoren gehalten.

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