FINMA beurteilt erneut die Recovery- und Resolution-Pläne der systemrelevanten Institute

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht ihre jährliche Beurteilung der Recovery- und Resolution-Planung der systemrelevanten Schweizer Finanzinstitute für das Berichtsjahr 2022. Der Resolution-Bericht bezieht spätere Ereignisse, insbesondere die Fusion von UBS und Credit Suisse, nicht ein.

Die FINMA beurteilt jährlich die Fortschritte der Recovery- und Resolution-Planung (Stabilisierungs-, Notfall- und Abwicklungsplanung) der systemrelevanten Finanzinstitute Credit Suisse, UBS, PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank sowie der systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen SIX x-clear und SIX SIS. Sie veröffentlicht ihre Berichterstattung hierzu seit 2020, so auch 2023, wie in der Bankenverordnung vorgesehen. In der Recovery-Planung zeigen die genannten Institute auf, wie sie sich im Krisenfall stabilisieren können. Die Resolution-Planung soll auf Basis der bestehenden gesetzlichen TBTF-Vorgaben zeigen, wie systemrelevante Institute saniert oder liquidiert werden können (siehe Info-Box unten). Die in der Schweiz systemrelevanten Funktionen müssen dabei aufrechterhalten werden.

Die Institute reichten die Notfallplanungs-Dokumente per Jahresmitte 2022 ein. Die Resolvability-Arbeiten der Grossbanken wurden mit Status per Ende 2022 beurteilt. Die Ereignisse rund um die Credit Suisse im ersten Quartal 2023 werden in der Resolution-Berichterstattung daher nicht berücksichtigt. (Hierzu verweist die FINMA auf die separaten Medienmitteilungen und auf das FINMA-Mediengespräch vom 5. April 2023). Diese Ereignisse werden jedoch im Rahmen der Weiterentwicklung der Recovery- und Resolution-Planung der Institute zukünftig berücksichtigt.

Urban Angehrn, Direktor der FINMA: „Die Bestimmungen für systemrelevante Institute sehen neben den erhöhten Kapital- und Liquiditätsanforderungen auch die Krisenvorbereitung vor. Die Ereignisse rund um die Credit Suisse zeigen, wie wichtig konkrete Vorbereitungen für Krisenfälle sind. So hatten die Behörden mit dem Sanierungsplan und mit dem Notfallplan Optionen auf dem Tisch, die es vor zehn Jahren schlicht nicht gab. Gleichzeitig ist klar, dass es aus der Krise um die Credit Suisse wichtige Lehren für die künftige Krisenvorbereitung zu ziehen gilt. Die FINMA wird ihren Beitrag leisten, damit dies geschieht.“

Operationelle Fortschritte der Grossbanken verbessern Resolvability

Die Schweizer Grossbanken konnten im Jahr 2022 mit weiteren operationellen Fortschritten ihre globale Resolvability (Abwickelbarkeit) verbessern. Unter Resolvability versteht man die Schaffung der erforderlichen Bedingungen dafür, dass eine systemrelevante Bank im Fall einer Krise geordnet saniert oder via Konkurs aus dem Markt austreten kann. Die Grossbanken haben ihre Planungen und operationellen Fähigkeiten in den Bereichen „Bewertung“ und „Restrukturierung“ finalisiert, getestet und auch mit ausländischen Behörden abgestimmt. In den Bereichen „Liquidität“ und „Durchführung eines Bail-in“ erzielten sie weitere Verbesserungen in der Implementierung. Die Anforderungen im Bereich „operationelle Kontinuität“ konnten sie im Wesentlichen erfüllen. Die Schweizer Notfallpläne von Credit Suisse und UBS wurden weiterhin als umsetzbar beurteilt.

Notfallplan von Raiffeisen erstmals umsetzbar – PostFinance ohne Kapitalisierungszusicherung

Der Notfallplan von Raiffeisen entspricht erstmals den Anforderungen an die unterbruchsfreie Weiterführung der systemrelevanten Funktionen bei drohender Insolvenz. Raiffeisen kann ausreichend Kapital bereitstellen, um im Krisenfall rekapitalisiert und weitergeführt zu werden. Der Notfallplan der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist weiterhin noch nicht umsetzbar, da die ZKB für die Rekapitalisierung im Notfall nicht genügend Kapital reserviert hat. Sie hat jedoch damit begonnen, die entsprechenden Mittel durch die Emission von Bail-in-Instrumenten aufzubauen. Die PostFinance muss nach dem Scheitern der Revisionsvorlage zum Postorganisationsgesetz ihre Strategie zur Rekapitalisierung im Notfall neu ausrichten.

Recovery-Pläne der Finanzmarktinfrastrukturen ohne Vorbehalte genehmigt

Bei den Finanzmarktinfrastrukturen hat die FINMA die Recovery-Pläne der zentralen Gegenpartei SIX x-clear sowie des Zentralverwahrers SIX SIS erstmals ohne Vorbehalte genehmigt.

Liquiditätsverordnung in Kraft

Als Teil der Bestimmungen über systemrelevante Institute sind am 1. Juli 2022 die Änderungen der Liquiditätsverordnung in Kraft getreten, mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2024. Damit werden die Liquiditätsanforderungen der systemrelevanten Institute weiterentwickelt.

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