Elektronisches Patientendossier: Bundesrat ermöglicht grössere Anbieter

Der Bundesrat möchte überkantonal tätige Stammgemeinschaften ermöglichen und damit die flächendeckende Einführung des elektronischen Patientendossiers vereinfachen. Er hat an seiner Sitzung vom 8. März 2019 die Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier entsprechend angepasst. Neu sollen Stammgemeinschaften mehr Mittel erhalten, wenn sich ihr Einzugsgebiet vergrössert.

Zurzeit befinden sich in der Schweiz neun Stammgemeinschaften im Aufbau. In solchen schliessen sich Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen zusammen, um den Patientinnen und Patienten die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers zu ermöglichen.
Die Stammgemeinschaften erhalten vom Bund Finanzhilfen, um das elektronische Patientendossier bis nächstes Jahr einzuführen. Je grösser eine Stammgemeinschaft, desto mehr Unterstützung erhält sie. Nun hat der Bundesrat die Obergrenze von zwei auf vier Millionen Einwohnerinnen und Einwohner erhöht, und damit ebenfalls die Finanzhilfen.

Grosse Stammgemeinschaften können nun maximal acht Millionen Franken Finanzhilfe erhalten, zuzüglich eines Grundbetrags von 500’000 Franken. Am Gesamtbetrag von höchstens 30 Millionen Franken für den Aufbau der Stammgemeinschaften, den das Parlament 2015 mit einem Verpflichtungskredit beschlossen hat, ändert sich nichts.

Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. Akutspitäler, Rehabilitationskliniken und psychiatrische Kliniken müssen sich dem EPD bis April 2020 anschliessen, Pflegeheime und Geburtshäuser bis April 2022.

 

 

Quelle: Medienmitteilung vom 8.3.2019

 

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