Der Bundesrat verabschiedet Filmabkommen des Europarats

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. März 2019 das revidierte Europäische Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen ratifiziert. Dieses Abkommen des Europarats stärkt die Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Filmproduktion zwischen Ländern des Europarats.

Das revidierte Abkommen ersetzt das seit 1992 bestehende Abkommen des Europarats. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen grenzüberschreitende Filmproduktionen wie nationale Filme behandelt werden und von den Vorteilen, die sich aus dieser Anerkennung ergeben, profitieren können. Die Neuerungen des Abkommens betreffen insbesondere die Frage, wie hoch die jeweilige finanzielle und künstlerische Beteiligung eines Landes an einem Film sein muss, damit dieser als nationaler Film betrachtet werden kann.

Mit dem revidierten Abkommen wird dieser Mindestanteil tiefer sein als bisher. Ein Land muss jetzt zu mindestens 5 Prozent (bisher 10 Prozent) an einer multilateralen Koproduktion beteiligt sein, damit diese als nationaler Film behandelt wird. Bei den bilateralen Koproduktionen wird die Mindestbeteiligung von 20 auf 10 Prozent herabgesetzt. Dadurch soll Filmschaffenden aus kleineren Länder wie etwa der Schweiz der Zugang zu grösseren europäischen oder internationalen Produktionen erleichtert werden.

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