Hier geht es um Exklusivinterview mit David Rosenthal zur Revision des Datenschutzgesetzes.
David Rosenthal ist einer der führenden Schweizer Experten für Daten- und Technologierecht. Seit rund 20 Jahren berät er Unternehmen und Behörden in allen Fragen des Datenschutzes, in IT-Vorhaben und des Digital Business. Das internationale Legal Directory Chambers bezeichnet ihn als „absolutely stellar“, Legal 500 als „outstanding“ und Who Is Who Legal zitierte ihn als „most experienced data protection lawyer in Switzerland“. Von ihm stammt einer der führenden Kommentare zum Datenschutz. Er ist Sekretär des Vereins Unternehmens-Datenschutz (VUD) und der Cross-border eDiscovery Privacy & Investigations Association (CeDIV) sowie seit 1999 Lehrbeauftragter der Universität Basel und seit 2006 der ETH Zürich. Er war als Softwareentwickler, Journalist und Rechtsberater tätig, bevor er 2001 als Konsulent zu Homburger wechselte und dort u.a. die Praxis zum Datenschutz aufbaute und leitete. Hier geht es zur eigenen Website von David Rosenthal.
Leitung der Bereiche Data & Privacy und eDiscovery
Bei VISCHER wird David Rosenthal die Leitung der Praxisgruppe Data & Privacy übernehmen und eine neue Praxisgruppe für interne Untersuchungen und eDiscovery aufbauen. Gemeinsam mit Rolf Auf der Maur wird er die Praxisgruppe Technologierecht (TMT) weiterentwickeln. VISCHER verfügt seit der Gründung des Anwaltsbüros unter seinem heutigen Namen im Jahr 2000 über eine anerkannte und erfolgreiche Praxis im Technologierecht. Die internationalen Legal Directories Chambers sowie Legal 500 bewerten die TMT sowie die Datenschutz Praxis von VISCHER im obersten Segment. Mit der Verstärkung durch David Rosenthal baut VISCHER die starke Stellung für Datenschutz und komplexe Rechtsfragen im Bereich Digitalisierung weiter aus.
Datenbasierte Geschäftsmodelle und Produkte im Zentrum
Das Technologierechtsteam von VISCHER berät Klienten in allen Fragen des Datenrechts, weit über das Rechtsgebiet des Datenschutzes hinaus. Dies umfasst den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Aspekte der Datensicherheit sowie auch Themen wie das «Eigentum» an Daten oder das Öffentlichkeitsprinzip. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Team auf einen pragmatischen Beratungsansatz, damit innovative datenorientierte Geschäftsideen und Produkte nicht nur rechtlich gut, sondern auch praxisnah und vernünftig umgesetzt werden können. Das gilt selbst für Vorhaben im Bereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zum Dienstleistungsangebot gehören das Erstellen und Verhandeln von Verträgen, der Umgang mit den zuständigen Behörden und Vertragspartnern im In- und Ausland sowie auch das Führen von verwaltungsrechtlichen Verfahren oder von Prozessen. Das Team ist besonders bekannt für seine Expertise in der Beratung von Kommunikations-, Medien- und IT-Anbietern und Unternehmen in regulierten Märkten wie Bank- und Finanzwesen, Gesundheitswesen, Energie, Life Sciences, Telekommunikation und Luftfahrt.
Autor von wichtigen Publikationen
Das VISCHER Daten- und Technologierechtsteam (Personen)
CV David Rosenthal
Partner von VISCHER (seit 2020)
Sekretär der Cross-border eDiscovery Privacy & Investigations Association CeDIV (seit 2015)
Sekretär des Vereins Unternehmens-Datenschutz VUD (seit 2012)
Konsulent bei Homburger, Zürich (2001-2019)
Mitglied im Stab des Kaders der Wirtschaftlichen Landesversorgung, Fachbereich IKT (2001-2014)
Mitglied der Eidg. Rekurskommission für das Fernmeldewesen (1998-1999)
Lehrbeauftragter für Informationstechnologie-Recht Universität Basel (seit 1999) und der ETH Zürich (seit 2006)
Freischaffender Journalist, Inhaber eines Pressebüros (1989-2002)
Freischaffender Softwareentwickler und IT-Berater (1987-2002)
Tätigkeitsgebiet David Rosenthal bei VISCHER
Bankenrecht
Compliance Support
Datenschutz
eDiscovery
Gesundheitsrecht
Immaterialgüterrecht
Informationsrecht
IT-Recht
Kommunikationsrecht
Lauterkeitsrecht
Lizenzverträge
Online-Recht
Persönlichkeitsrecht
Privatkunden
Regulierte Märkte
Schiedsgerichtsbarkeit
Technologierecht
Untersuchungen
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Wirtschaftsstrafrecht