Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum AIA mit 19 weiteren Partnerstaaten und genehmigt den ersten Prüfbericht

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 die Botschaft zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 19 weiteren Partnerstaaten verabschiedet. Das Inkrafttreten ist für 2020 geplant mit einem ersten Datenaustausch 2021. Ferner hat der Bundesrat den Bericht zum Prüfmechanismus zur standardkonformen Umsetzung des AIA durch Partnerstaaten genehmigt.

Von den gegenwärtig 108 Staaten und Territorien, die sich zum AIA-Standard bekennen, fehlen dem Schweizer AIA-Netzwerk noch deren 19. Mit der entsprechenden Erweiterung des AIA-Netzwerks trägt die Schweiz dazu bei, dass weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Konkret beabsichtigt der Bundesrat, mit den folgenden weiteren Partnerstaaten erstmals 2021 Informationen über Finanzkonten auszutauschen: Albanien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, die Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, die Türkei und Vanuatu. Im Zeitraum zwischen der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens und der Veröffentlichung der Botschaft hat zudem Oman erklärt, den AIA bis 2020 umzusetzen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat diesen Staat ebenfalls in die Liste der weiteren Partnerstaaten aufgenommen.

Die entsprechenden Bundesbeschlüsse sollen dem Parlament in der Herbst- und Wintersession dieses Jahres zur Genehmigung unterbreitet werden, damit der AIA mit diesen Partnerstaaten ab 2020 aktiviert werden könnte. Vor dem ersten Datenaustausch mit diesen Partnerstaaten wird der Bundesrat nochmals prüfen, ob diese die Voraussetzungen des AIA-Standards erfüllen. Deshalb beabsichtigt er, den Prüfmechanismus, den das Parlament im Dezember 2017 verabschiedet hat, sinngemäss auf alle erwähnten neuen AIA-Partnerstaaten anzuwenden.

Am 29. Mai 2019 hat der Bundesrat ferner den Bericht zum Prüfmechanismus zur standardkonformen Umsetzung des AIA durch die Partnerstaaten genehmigt, mit denen die Schweiz im Herbst 2019 erstmals Daten auszutauschen beabsichtigt. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, den Bericht den parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation zu unterbreiten. Der Bundesrat wird danach beschliessen, ob mit einem Partnerstaat allenfalls keine Daten ausgetauscht werden sollen.

Die Schweiz hat Ende September 2018 erstmals mit 36 Staaten und Territorien Informationen über Finanzkonten automatisch ausgetauscht und plant, Ende September 2019 mit 37 weiteren Partnerstaaten Daten auszutauschen.

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