Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zur Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-NR) in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 14.422 Aeschi «Einführung des Verordnungsvetos» verabschiedet. Darin beantragt er dem Parlament, auf die Änderung des Parlamentsgesetzes nicht einzutreten. Die SPK-NR begründet die Einführung des Verordnungsvetos damit, dass der Bundesrat gelegentlich den rechtlichen Spielraum beim Erlass von Verordnungen überschreite.
Dem Parlament steht heute unter anderem mit der Motion, der parlamentarischen Initiative und den Konsultationsrechten eine breite Palette von wirkungsvollen Instrumenten zur Verfügung, um auf die Verordnungsgebung des Bundesrates Einfluss nehmen zu können. Mit einem Verordnungsveto käme es hingegen zu Verzögerungen und Mehraufwand bei der Verordnungsgebung und somit auch bei der Umsetzung der Gesetzgebung. Nach Ansicht des Bundesrates verletzt das Verordnungsveto, das nur gegen Verordnungen als Ganzes ergriffen werden kann, die Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig. Die Bundesverfassung hält im Artikel 182 Absatz 2 fest, dass der Bundesrat für den uneingeschränkten Erlass von Vollzugsverordnungen zuständig ist.
Für den Fall, dass das Parlament dennoch auf die Vorlage eintritt, beantragt der Bundesrat zusätzliche allgemeine und spezialgesetzliche Ausnahmen.