Den Wettbewerbsbehörden ist bewusst, dass besondere Zeiten besondere Massnahmen erfordern. Ordnen die Regierung und Behörden Massnahmen zur Bekämpfung der Corona Krise an, die den Wettbewerb einschränken, ist das Kartellrecht nicht anwendbar. Private Unternehmen haben trotzdem das Kartellrecht zu beachten, selbst wenn die Krise zu einem gesteigerten Kooperationsbedarf führen kann. Die WEKO steht für Auskünfte zur Verfügung. Sie sucht das Gespräch mit Verbänden, Unternehmen und anderen Behörden zur kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise.
Die WEKO erhält wie andere Behörden diverse Anfragen wegen Wucherpreisen, etwa für Masken oder Desinfektionsmittel. Kartellrechtliche Kontrollmöglichkeiten bestehen hier nur, wenn illegale Preisabsprachen getroffen wurden oder eine marktbeherrschende Stellung missbraucht wird. Die WEKO koordiniert sich mit anderen Behörden.