Weitere Arbeiten zur Vermeidung von Greenwashing

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird eine Vorlage erarbeiten, um den Standpunkt des Bundesrates zur Vermeidung von Greenwashing umzusetzen. Das EFD hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2023 entsprechend informiert.

Der Bundesrat hat im Dezember 2022 seinen Standpunkt bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor veröffentlicht. Gleichzeitig hat er das EFD beauftragt, zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), der Branche und Nichtregierungsorganisationen zu prüfen, wie diese Vorgaben effizient umgesetzt werden können. Der Begriff Greenwashing bezeichnet im Finanzsektor die Täuschung von Kundinnen und Kunden bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen.

Nach Auswertung der Eingaben der Arbeitsgruppenmitglieder hat das EFD beschlossen, für die Umsetzung des Standpunktes des Bundesrates eine Vorlage für eine prinzipienbasierte staatliche Regulierung auf Verordnungsstufe zu erarbeiten. Eine solche Regulierung könnte durch Selbstregulierungen der Branchen ergänzt werden. Das EFD wird dem Bundesrat bis spätestens Ende August 2024 eine Vernehmlassungsvorlage vorlegen. Falls die Finanzbranche doch eine Selbstregulierung präsentiert, die den Standpunkt effektiv umsetzt, wird das EFD auf weitere Regulierungsarbeiten verzichten.

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