Das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit ermächtigt den Bundesrat, bestimmte Punkte der von der Mehrheit der Branchenakteure getroffenen Vereinbarung für alle Versicherer verbindlich zu erklären. Dies gilt sowohl für die obligatorische Krankenpflegeversicherung als auch für die Zusatzversicherung. Davon betroffen sind das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Beschränkung der Entschädigung der Vermittlertätigkeit sowie die Erstellung und Unterzeichnung von Beratungsprotokollen mit der Kundschaft.
Die in die Vernehmlassung geschickte Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen dieses Gesetzes und stellt die Verbindlichkeitserklärung dar. So wird die Regelung für alle Versicherer gelten, auch für diejenigen, die der Vereinbarung nicht beigetreten sind. Der Bundesrat definiert auch die Verstösse gegen die verbindlich erklärten Bestimmungen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. August 2023.