Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes eröffnet

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) eröffnet. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Wirksamkeit des Kartellgesetzes verbessern. Das Kernelement der Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) bildet die Modernisierung der schweizerischen Fusionskontrolle. Weitere Punkte betreffen das Kartellzivilrecht, Widerspruchsverfahren sowie das kartellrechtliche Verwaltungsverfahren. Schiesslich soll die Erheblichkeit im Sinne von Artikel 5 KG für gewisse Typen von Wettbewerbsabreden präzisiert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. März 2022.

Durch den Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test) wird der Prüfstandard der Wettbewerbskommission (WEKO) der internationalen Praxis angepasst.

Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem in der Schweiz bisher angewandten Marktbeherrschungstest und dem neu vorgesehenen SIEC-Test liegt in der Höhe der Eingriffshürde. Mit dem SIEC-Test können Fusionen untersagt oder mit geeigneten Auflagen versehen werden, wenn sie zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führen. Unter dem heutigen Prüfstandard ist dies erst möglich, wenn durch eine Fusion der wirksame Wettbewerb vollständig beseitigt wird. Relevant werden deshalb die Auswirkungen auf den Wettbewerb sein, auch unterhalb der Marktbeherrschungsschwelle. Das ist auch wichtig angesichts der zunehmend digitalisierten Märkte.

Neben der Modernisierung der Fusionskontrolle sollen die vorgeschlagenen Elemente der Vernehmlassungsvorlage auch das Kartellzivilrecht und das Widerspruchsverfahren verbessern. Die Anwendung des Kartellzivilrechts soll erleichtert werden, vor allem damit auch geschädigte Endkundinnen und -kunden vor einem Zivilgericht klagen können. Das verbesserte Widerspruchsverfahren soll es den Unternehmen ermöglichen, frühzeitig Planungssicherheit über allenfalls kartellrechtlich heikle Verhaltensweisen zu erhalten.

Entsprechend dem Beschluss des Parlaments vom 5. März 2018 wurden zudem zwei Forderungen der Motion 16.4094 Fournier «Verbesserung der Situation der KMU in Wettbewerbsverfahren» in die Teilrevision miteinbezogen. Diese beiden Forderungen beziehen sich auf das kartellrechtliche Verwaltungsverfahren. Einerseits soll dieses durch die Einführung von Fristen beschleunigt werden. Andererseits soll neu auch eine Parteienentschädigung für das erstinstanzliche Verfahren vor der WEKO eingeführt werden.

Schliesslich hat das Parlament im Juni 2021 die Motion 18.4282 Français «Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen» angenommen. Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag findet ebenfalls Eingang in die Vernehmlassungsvorlage. Das Ziel dieses Revisionselements besteht in der Präzisierung der Erheblichkeit im Sinne von Artikel 5 KG für gewisse Typen von Wettbewerbsabreden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 11. März 2022.

 

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