Vernehmlassung zur Änderung der AIA-Rechtsgrundlagen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) eröffnet. Damit sollen Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) umgesetzt werden.

Die Schweiz setzt den AIA-Standard seit dem 1. Januar 2017 um. Das Global Forum überprüft dessen innerstaatliche Umsetzung, wie beim Informationsaustausch auf Ersuchen, mittels Länderüberprüfungen. Diese erfolgen für den AIA grundsätzlich ab 2020. Um von Beginn weg die Integrität des AIA-Standards sicherzustellen und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, prüft das Global Forum dessen zentrale Elemente bereits seit 2017. Eines dieser Elemente betrifft die Überprüfung der vollumfänglichen Übernahme des AIA-Standards ins innerstaatliche Recht.

Das Global Forum hat die Schweizer AIA-Rechtsgrundlagen geprüft und Empfehlungen verabschiedet. Die Vernehmlassungsvorlage trägt diesen Empfehlungen Rechnung. Sie betreffen u.a. gewisse Sorgfalts- und Registrierungspflichten, das Festhalten einer Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute sowie Begriffsbestimmungen. Weiter werden einige Ausnahmebestimmungen aufgehoben oder angepasst. Die Änderungen an Gesetz und Verordnung sollen per 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Juni 2019. Die Vorlage soll im Frühling 2020 in die parlamentarische Beratung kommen.

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