„Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des EuGH und des EGMR

Am 11. und am 12. September 2022 fand am Bundesgericht in Lausanne das „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) statt.

Am Montag diskutierten die Teilnehmenden aktuelle rechtliche Fragestellungen. Bundesgerichtspräsidentin Dr. Martha Niquille begrüsste am Sonntagabend als Gäste unter anderem den Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Fürstentums Liechtenstein Dr. Hilmar Hoch, den Präsidenten des deutschen Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, den Präsidenten des EuGH Prof. Dr. Koen Lenaerts, eine Delegation des EGMR sowie den Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofs Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Christoph Grabenwarter.

Die insgesamt mehr als 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung diskutierten am Montag die Themen „Die Rolle der Justiz im Klimaschutz“, „Beschuldigtenrechte in der verdeckten Ermittlung“ sowie „Rechtsschutz für Einzelpersonen bei internationalen Sanktionen“. Das „Sechser-Treffen“ findet alle zwei Jahre statt und wird im Turnus an den Standorten der teilnehmenden Gerichte ausgerichtet.

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