Schutz für Opfer häuslicher Gewalt durch elektronische Hilfsmittel

Der Bundesrat will Opfer häuslicher Gewalt mit elektronischen Hilfsmitteln besser schützen. Richtig eingesetzt, können sie dem Opfer mehr Sicherheit bieten und seine Lebensqualität erhöhen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat gestützt auf die Ergebnisse einer externen Studie. Einen Bericht dazu hat er an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 verabschiedet. Der Bundesrat begrüsst deshalb auch die bereits laufenden Arbeiten der Kantone und empfiehlt ihnen, die Ergebnisse der externen Studie und des vorliegenden Berichts in ihre künftigen Überlegungen einzubeziehen.

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 19.4369 „Prüfung wirksamer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt“ teilt der Bundesrat die Schlussfolgerungen einer Studie der Universität Bern, wonach elektronische Hilfsmittel dem Opfer mehr Schutz und Sicherheit bieten können. Die Studie, die sich insbesondere auf Erfahrungen in Spanien stützt, zeigt: Eine aktive Überwachung der gewaltausübenden Person, kombiniert mit einem Notfallknopf und einem Tracker für das Opfer, kann zu einem effektiveren Schutz des Opfers beitragen. Zudem können solche Massnahmen Wiederholungstaten verhindern und die Lebensqualität der Opfer verbessern.

Der Bundesrat teilt auch die Empfehlung der externen Studie, dass die Schweiz im Bereich der technischen Hilfsmittel für den Opferschutz ihr Wissen vertiefen und Erfahrungen sammeln muss. Er begrüsst deshalb die auf kantonaler Ebene geplanten Pilotprojekte, bei denen dem Opfer auf dessen Wunsch hin ein Notfallknopf zur Verfügung gestellt wird.

Kombination von Massnahmen

Die Erfahrungen in Spanien zeigen, dass die Massnahmen wirksamer sind, wenn sie dem Einzelfall angepasst und mit Begleitmassnahmen verbunden sind. In seinem Bericht hält der Bundesrat daher fest, dass der Einsatz von Technik immer Teil einer Gesamtstrategie sein muss.

Der Bundesrat ermutigt die Kantone, ihre Arbeiten und ihre Bemühungen fortzusetzen. Er empfiehlt ihnen, die Ergebnisse der externen Studie und die Schlussfolgerungen seines Berichts in die weiteren Überlegungen einzubeziehen. Die für eine elektronische Überwachung notwendigen Rechtsgrundlagen auf Bundesebene sind bereits vorhanden. Sie treten am 1. Januar 2022 mit den entsprechenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen in Kraft. Zuständig für die Umsetzung sind die Kantone.

Die Überlegungen zu den technischen Hilfsmitteln reihen sich ein in die bereits laufenden Arbeiten zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. In einer am 30. April 2021 unterzeichneten Roadmap haben Bund und Kantone unter Einbezug auch von Akteuren der Zivilgesellschaft gemeinsam prioritäre Handlungsfelder definiert. Dazu gehören nebst technischen Massnahmen unter anderem ein wirksames Bedrohungsmanagement, die Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für die Opfer von Straftaten, der Schutz von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, die Arbeit mit gewaltausübenden Personen, die Weiterbildung sowie die Präventionsarbeit.

An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die laufenden Arbeiten zur Bekämpfung häuslicher Gewalt weiterhin zu verfolgen und ihn bis Ende 2023 über die Fortschritte dieser Arbeiten zu informieren.

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