Schellenberg Wittmer vertritt PIERER Mobility vor der Schweizer Übernahmekommission

Die Übernahmekommission hat in ihrer Verfügung 774/01 vom 2. Februar 2021 „PIERER Mobility AG – Feststellung der Gültigkeit einer Opting out-Klausel“ die Gültigkeit einer geplanten Opting-Out-Klausel bestätigt, die PIERER Mobility, welche früher unter dem Namen KTM firmierte, von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Kaufangebots nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz befreit. Wenn die Hauptversammlung zustimmt, wird eine solche Opting-Out-Klausel dazu beitragen, positive Kompetenzkonflikte in Bezug auf das auf PIERER Mobility anwendbare öffentliche Angebotsrecht aufgrund des Sitzes in Österreich und der doppelten Börsennotierung in der Schweiz und Deutschland in Zukunft zu vermeiden. Schellenberg Wittmer hat PIERER Mobility als Schweizer Rechtsberater vor der Übernahmekommission vertreten.

Die PIERER Mobility Group ist der europäische Hersteller von motorisierten Zweirädern. Mit ihren weltbekannten Motorradmarken (KTM, HUSQVARNA Motorcycles, GASGAS) gehört sie zu den Technologie- und Marktführern in Europa, insbesondere im Premium-Motorradsegment.

Team von Schellenberg Wittmer

Zum Team von Schellenberg Wittmer gehörten Philippe Borens, Fabio Elsener und Tim Isler (alle Banking & Finance / Capital Markets), sowie Pascal Hubli (Corporate / M&A).

Verfügung der Übernahmekommission

Verfügung 774/01 der Übernahmekommission vom 2. Februar 2021: PIERER Mobility AG – Feststellung der Gültigkeit einer Opting out-Klausel

Die Übernahmekommission beschloss in der Verfügung 774/01 vom 2. Februar 2021 Folgendes:

1. Es wird festgestellt, dass die Opting Out-Klausel, die in die Satzung der PIERER Mobility AG aufgenommen werden soll („Die Angebotspflicht gemäss Art. 135 des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel vom 19. Juni 2015 [FinfraG] ist vollumfänglich ausgeschlossen.„), gemäss Art. 125 Abs. 4 FinfraG gültig ist, sofern (i) die Aktionäre der PIERER Mobility AG über die Einführung der Opting Out-Klausel und deren Folgen transparent im Sinne des vorgesehenen Beschlussvorschlags informiert werden und (ii) die Mehrheit der vertretenen Stimmen und die Mehrheit der vertretenen Stimmen der Minderheitsaktionäre an der geplanten Hauptversammlung der PIERER Mobility AG der entsprechenden Satzungsbestimmung zustimmen.
2. Die PIERER Mobility AG wird verpflichtet, der Übernahmekommission im Nachgang zur geplanten Hauptversammlung der PIERER Mobility AG (i) eine Kopie der Einladung zur Hauptversammlung und des Beschlussvorschlags des Vorstands und des Aufsichtsrats betreffend das Opting out, (ii) eine Kopie des notariellen Protokolls der Hauptversammlung inklusive der Ausführungen zum beantragten Opting out und der Beschlüsse samt Nachweis des doppelten Mehrs, (iii) eine Kopie der revidierten Satzung der PIERER Mobility AG inklusive der neuen Bestimmung über das Opting out sowie (iv) einen Beleg über die gültige Registrierung der revidierten Satzung beim Firmenbuch des Landesgerichts Wels einzureichen.
3. Der Antrag Ziff. 2 der PIERER Mobility AG wird abgewiesen.
4. Die Anträge Ziff. 3 und Ziff. 5 der PIERER Mobility AG werden abgewiesen, sofern sie nicht wegen Gegenstandslosigkeit abzuschreiben sind.
5. Die PIERER Mobility AG wird verpflichtet, das Dispositiv der vorliegenden Verfügung und den Hinweis auf das Einspracherecht qualifizierter Aktionäre gemäss Art. 6 und 7 UEV zu veröffentlichen.
6. Diese Verfügung wird im Nachgang zur Veröffentlichung der PIERER Mobility AG gemäss Dispositiv-Ziff. 5 hiervor auf der Webseite der Übernahmekommission veröffentlicht, frühestens im Zeitpunkt der Publikation der Einladung zur geplanten Hauptversammlung durch die PIERER Mobility AG.
7. Die Gebühr zu Lasten der PIERER Mobility AG beträgt CHF 30’000.

 

Über PIERER Mobility Gruppe

Die PIERER Mobility Gruppe beschreibt sich wie folgt selber auf ihrer Website:

Die PIERER Mobility-Gruppe ist Europas führender „Powered Two-Wheeler“-Hersteller (PTW). Mit ihren weltweit bekannten Motorrad-Marken KTM, HUSQVARNA Motorcycles und GASGAS zählt sie insbesondere bei den Premium-Motorrädern jeweils zu den europäischen Technologie- und Marktführern. Das Produktportfolio umfasst neben Powered Two-Wheelers, die mit Verbrennungsmotoren oder mit innovativen Elektroantrieben ausgestattet sind, auch E-Bikes. Als Pionier in der Elektromobilität für Zweiräder im Niedrigvoltbereich (48 Volt) hat die Gruppe mit ihrem strategischen Partner Bajaj die Voraussetzungen eine global führende Rolle einzunehmen. Die Übernahme des E-Bike Geschäftes von PEXCO war ein weiterer wichtiger Schritt, um die Aktivitäten auch im Bereich der Zweirad-Elektromobilität zu intensivieren. Die Elektrofahrräder werden unter den Marken HUSQVARNA E-Bicycles, R Raymon und GASGAS E-Bicycles vorangetrieben, um am attraktiven Marktwachstum im E-Bicycle Segment zu partizipieren und sich in diesem Bereich zu einem bedeutenden internationalen Player zu entwickeln.

Durch unsere Innovationsstärke sehen wir uns als Technologieführer im Zweirad-Sektor in Europa. Die strategische Partnerschaft mit Bajaj, Indiens zweitgrößtem Motorradhersteller, festigt die Wettbewerbsfähigkeit in den globalen Märkten.

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