Das Bundesgericht weist im Urteil 2C_9/2024 vom 10. Juni 2025 im Rahmen ihrer Zulässigkeit die Beschwerde eines Paares ab, welche dieses gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit einer vom Zürcher Migrationsamt angeordneten Wohnungskontrolle erhoben hat. Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung erfolgt hier ein Update des Berichts.
Mit grosser Freude teilt Barandun mit, dass die Kanzlei am Dienstag, den 10. Juni 2025, ihr topmodernes Büro an der Löwenstrasse 1, im Herzen von Zürich, bezogen hat.
Am 27. Mai 2025 hat BeOne Medicines Ltd., ein weltweit tätiges Onkologieunternehmen, nach Zustimmung der Aktionäre am 28. April 2025 die Verlegung seines Sitzes von den Kaimaninseln nach Basel in der Schweiz offiziell abgeschlossen. Die Verlegung des Firmensitzes in die Schweiz stärkt die Präsenz von BeOne und vertieft seine Wurzeln in einem globalen Biopharma-Zentrum, wodurch die Wachstumsstrategie des Unternehmens, innovative Medikamente für Patienten auf der ganzen Welt verfügbar zu machen, weiter vorangetrieben wird. Homburger hat BeOne Medicines Ltd. bei dieser Sitzverlegung beraten.
Der Kanton Neuenburg darf für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an Ärztinnen und Ärzte sowie für andere bewilligungspflichtige Medizinalberufe kein Höchstalter festschreiben. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_486/2024 vom 14. April 2025 die Beschwerde eines Arztes gut, dem die Berufsausübung nur bis zum 80. Geburtstag bewilligt wurde. Dieses Urteil ist sehr wichtig, weil es für alle im MedBG geregelten universitären Berufe gilt und auch für andere kantonalen Einschränkungen einschlägig sein könnte.
Lonza hat Andreas Bohrer in die neu geschaffene Position des Chief Legal & Corporate Affairs Officer berufen. Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 wird Andreas Bohrer auch Mitglied der Konzernleitung (Executive Committee EC) des Unternehmens. Herzliche Gratulation!
Das Bundesgericht weist im Verfahren 2E_1/2024 an der Hauptverhandlung vom 23. Mai 2025 die Klage eines Ehepaars gegen die Eidgenossenschaft ab, welches beim Erwerb und Verkauf von Aktien der Credit Suisse im März 2023 einen Verlust erlitten hat. Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung erfolgt hier ein Update des Artikels.
Am 14. Mai 2025 gab BÜCHI Labortechnik AG den Erwerb der NeoSpectra-Plattform von Si-Ware Systems bekannt, einschliesslich des tragbaren NIR-analyzers und des cloudbasierten NeoSpectra-Softwareportals für die Verwaltung von Daten, Geräten und Kalibriermodellen. Durch die Kombination der feldtauglichen Lösungen von Si-Ware Systems mit der bestehenden Expertise von BÜCHI, bietet BÜCHI nun ein integriertes Ökosystem, das die Qualitätssicherung verbessert und datengestützte Entscheidungen in der gesamten Lieferkette ermöglicht, insbesondere in Branchen wie der Lebensmittel-, Futtermittel- und Chemieindustrie. Walder Wyss hat BÜCHI dabei beraten.
Die Universität Lausanne und die École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) dürfen der nur Männern zugänglichen Studentenverbindung Zofingerverein (Zofingia) die Anerkennung als universitäre Vereinigung verwehren. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_72/2024, 2C_441/2024 vom 25. März 2025 die Beschwerden der beiden Hochschulen gut. Das Gebot der Gleichbehandlung der Geschlechter geht der Vereinigungsfreiheit vor.
Pflanzliche Fleischersatzprodukte dürfen nicht mit dem Namen einer Tierart bezeichnet werden, auch wenn dies zusätzlich zu einem Hinweis auf ihre pflanzliche Herkunft erfolgt. Produktenamen wie «planted.chicken» sind für vegane Produkte damit nicht zulässig. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts heute im Urteil 2C_26/2023 vom 2. Mai 2025 Rahmen einer öffentlichen Beratung gut. Nach dem Vorliegen des schriftlich begründeten Urteils erfolgt hier ein Update.
Die dem Staatssekretariat für Migration (SEM) gesetzlich eingeräumte Kompetenz, kantonalen Entscheiden über die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen die Zustimmung zu verweigern, ist teilweise verfassungswidrig. Soweit das SEM dabei Entscheide kantonaler Gerichte übersteuern kann, liegt eine Verletzung der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit vor. Dazu äusserte sich das Bundesgericht im Urteil 2C_681/2023 vom 19. März 2025 wörtlich: «Nach dem Ausgeführten erweist sich Art. 99 Abs. 2 AIG als teilweise (bundes-) verfassungswidrig, nicht jedoch als völkerrechtswidrig. Die besagte Gesetzesnorm bleibt daher für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend (Art. 190 BV; vgl. E. 4.1 hiervor). Soweit das Bundesverwaltungsgericht zu einem anderen Schluss kam, ist ihm nicht zu folgen. Der Gesetzgeber ist jedoch im Sinn eines Appellentscheids anzuhalten, die dargelegte verfassungsrechtliche Problematik zu entschärfen. […]» (E.4.10).
Sandberg Capital und ARX Equity Partners haben eine Mehrheitsbeteiligung an Travelnode, der Holdinggesellschaft von Phobs, einer führenden Anbieterin von Softwarelösungen für die Hotellerie in der Adria-Region, erworben. Bär & Karrer war als Schweizer Rechtsberaterin von Sandberg Capital und ARX Equity Partners in dieser Transaktion tätig.
SOCIAL MEDIA