MME Partner Balz Hösly wird Verwaltungsrat der Gebrüder Knie, Schweizer National Circus AG Rapperswil

Balz Hösly, Partner MME, wurde in den Verwaltungsrat der Gebrüder Knie, Schweizer National Circus AG Rapperswil gewählt. Dort trifft er u.a. auf Fredy Knie jun. (VR-Präsident), Franco Knie (VR-Vizepräsident) und Rolf Knie (VR-Mitglied). Die übrigen Mitglieder der Familie Knie, Franco Knie jun., Geraldine Knie und Doris Knie, verfügen hingegen über eine Kollektivprokura (Stand HR-Kt.-SG vom 28. Juni 2020). Die Familie-Knie hat übrigens auch ihren eigenen aktienrechtlichen Leitentscheid des Bundesgerichts (BGE 88 II 98, Urteil der I. Zivilabteilung vom 27. März 1962 i.S. Knie gegen Aktiengesellschaft Gebrüder Knie, Schweizer National-Circus und Knie), den wir uns natürlich auch noch anschauen.

Aufgrund der COVID-19 Lage, wegen welcher der Circus Knie seine Tournee 2020 mit Ursus & Nadeschkin und Flic Flac als Main Acts wahrscheinlich nur abgekürzt führen kann, geht es in der Manege der  Gebrüder Knie, Schweizer National Circus AG Rapperswil  noch nicht los. Wir sind natürlich gespannt, ob Balz Hösly dann auch in der Manege dem Publikum vorgestellt werden wird.

BGE 88 II 98, Urteil der I. Zivilabteilung vom 27. März 1962 i.S. Knie gegen Aktiengesellschaft Gebrüder Knie, Schweizer National-Circus und Knie

Der Bundesgerichtsentscheid zeichnet auf der Sachverhaltsebene auch die Geschichte des Circus Knie nach. Das Urteil beginnt nämlich wie folgt: „Die Aktiengesellschaft Gebrüder Knie, Schweizer National-Circus wurde im Jahre 1934 von den Brüdern Friedrich, Charles und Eugen Knie gegründet, die der vierten Generation einer Artistenfamilie angehörten.“ (BGE 88 II 98, S. 99). Die Akteure im Urteil sind – neben der Aktiengesellschaft Gebrüder Knie, Schweizer National-Circus – Margrit Knie, Fredy Knie (sen.), Rolf Knie, Eliane Knie und Antoinette Knie.

Das Bundesgericht behandelte in diesem Urteil zahlreiche interessante aktienrechtliche Fragen. Hier sind die Regeste:

1. Art. 721 OR. Die Verwaltung der Aktiengesellschaft darf ihre Beschlüsse jedenfalls solange widerrufen, als die Generalversammlung ihr das nicht zuständigerweise verboten hat (Erw. 2).
2. Art. 660 ff. OR. Die Verpflichtung der Gesellschaftsorgane, grundsätzlich alle Aktionäre gleich zu behandeln, gilt nicht auch für Geschäfte, in denen sie der Gesellschaft wie Nichtaktionäre gegenübertreten (Erw. 3).
3. Art. 652 OR. Die Aktionäre haben nicht ein Recht auf Bezug von Aktien, welche die Gesellschaft erworben hat und wieder veräussern will (Erw. 3).

4. Art.2 ZGB. Missbraucht der Verwaltungsrat einer Familien-Aktiengesellschaft das Recht, wenn er, nachdem er eigene Aktien „zu treuen Handen der Aktionäre“ erworben hat, die auf diesen Erwerb zurückzuführende Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung überraschend dadurch beseitigt, dass er die Aktien alle an einen einzigen Aktionär weiterverkauft? (Erw. 4).

Dr. Balz Hösly

Balz Hösly ist Rechtsanwalt und Partner bei MME. Als Fachanwalt SAV Erbrecht/TEP konzentriert er sich auf Fragen der Unternehmensnachfolge und der Nachlassplanung. Er ist Präsident und Mitglied mehrerer Verwaltungsräte und gilt als ausgewiesener Praktiker in Corporate & Public Governance, Strategie und Unternehmensführung. Balz Hösly ist Mediator SAV und berät öffentliche und privatwirtschaftliche Klienten in der Zusammenarbeit von Privatwirtschaft, Verwaltung und Politik.

Aufgrund der Spezialisierung von Balz Hösly auf Erbrecht und Unternehmensnachfolgen ist der MME-Partner sicher bestens für das VR-Amt geignet. Die Familie Knie befindet sich ja in einer Generationennachfolge. Hier geht es zum Stammbaum der Familie Knie. In der Manege haben Freddy Knie jun. und Franco Knie die Verantwortung an die nächste Generation übergeben, im Verwaltungsrat haben sie, gemeinsam mit Bruder Rolf Knie, das Sagen, wie der Blick in das Handelsregister des Kantons St. Gallen zeigt (Stand: 28. Juni 2020).

Balz Hösly hat auch die folgenden besonderen Fortbildungen absolviert:

  • Institut für angewandte Psychologie (IAP), Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaft (zhaw): Nachdiplom in systemisch-lösungsorientierter Beratung/Coaching 2001
  • MZSG (Malik Management Institute), St. Gallen: Zertifikat Systemorientiertes Management 1991
  • Institute for Management Development (IMD), Lausanne: Zertifikat International General Management (PED)
Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren