MLL vertritt Porsche vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau

Das Handelsgericht des Kantons Aargau bestätigte, dass Porsche eine „berühmte Marke“ in der Schweiz ist. MLL hat Porsche in dieser Angelegenheit vertreten.

Das Handelsgericht des Kantons Aargau hat, wie MLL mitteilt, in einer einstweiligen Verfügung bestätigt, dass PORSCHE eine „berühmte Marke“ ist und einem Drittunternehmen die Verwendung der Bezeichnung PORSCHEBOX und der Domain porschebox.com für eine Online-Werbeplattform untersagt (Handelsgericht des Kantons Aargau, Entscheid vom 29. Juli 2021, HSU.202 1.20).

Gestützt auf die berühmte Marke PORSCHE gemäss Art. 15 Abs. 1 MSchG ging Porsche erfolgreich gegen ein Unternehmen vor, das von der Schweiz aus unter der Domain porschebox.com eine weltweite Online-Plattform anbot, auf der die dort aufgeführten Kunden ihre Angebote im Zusammenhang mit Porsche-Fahrzeugen bewerben konnten. Für das Gericht bestand „kein Zweifel“ daran, dass die Marke PORSCHE in der Schweiz einen hervorragenden Ruf und eine Alleinstellung hat. Die Bekanntheit der Marke der Beschwerdeführerin im Sinne von Art. 15 Abs. 1 MSchG sei daher „ohne Weiteres“ zu bejahen.

Im Übrigen könne nicht ernsthaft in Frage gestellt werden, dass die prominente Verwendung des Zeichens PORSCHE als Teil der Bezeichnung PORSCHEBOX Assoziationen mit der berühmten Marke PORSCHE der Klägerin hervorrufe und dass die Beklagte genau dies bezwecke. Diese Wirkung wird dadurch verstärkt, dass der starke und charakteristische Bestandteil PORSCHE im Gedächtnis der Kunden bleibt und nicht das Wort „Box“ mit seinem allgemeinen Charakter. Aufgrund der starken Ähnlichkeit mit der Marke der Klägerin gefährdet die Marke PORSCHEBOX deren Unterscheidungskraft. Es bestehe die Gefahr, dass der Widersprechende als ein mit der Klägerin verbundenes Unternehmen angesehen werde, was zu einer Verwässerung der Herkunftsbezeichnung der Marke PORSCHE führen könne.

Die Bestätigung der Bekanntheit der Marke PORSCHE ist insofern von besonderer Bedeutung, als die Inhaber einer bekannten Marke anderen verbieten können, diese für Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art zu benutzen, wenn eine solche Benutzung die Unterscheidungskraft der Marke gefährdet oder ihren Ruf ausnutzt oder beeinträchtigt.

Team von MLL

MLL hat Porsche in dieser Angelegenheit vertreten. Das Team bestand aus den MLL-Anwälten Partner Peter Schramm und Associate Daniel Donauer.

Über das Handelsgericht des Kantons Aargau

Das Handelsgericht des Kantons Aargau bildet eine Abteilung des Obergerichts und beurteilt als Spezialgericht einerseits Klagen zwischen im Handelsregister eingetragenen Parteien oder nach Wahl der klagenden Partei Streitigkeiten gegen eine im Register eingetragene beklagte Partei, je mit einem Mindeststreitwert von Fr. 30’000.00, andererseits Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handelsgesellschaften und Genossenschaften, geistigem Eigentum, Kartell- und Firmenrecht sowie unlauterem Wettbewerb. Es ist einzige und damit auch letzte kantonale Instanz.

Das Handelsgericht setzt sich zusammen aus zwei Oberrichterinnen oder Oberrichtern als Präsidentin oder Präsident und Vizepräsidentin oder Vizepräsident, vier Ersatzrichterinnen oder Ersatzrichtern (Juristen) als deren Stellvertreter sowie zwölf Handelsrichterinnen oder Handelsrichtern, die die wichtigsten Handels-, Industrie- und Gewerbezweige vertreten. Die Mitwirkung von Handelsrichterinnen und Handelsrichtern ermöglicht dank ihrer Fachkunde eine sachgerechte und rasche Beurteilung von handelsrechtlichen Streitigkeiten. Dies ist für den Wirtschaftsstandort Aargau von grosser Bedeutung. Handelsgerichte gibt es in der Schweiz lediglich in den vier Kantonen Aargau, Bern, St. Gallen und Zürich.

Organisatorisch gliedert sich das Handelsgericht in zwei Kammern. Diese entscheiden in einer Besetzung mit fünf Richterinnen oder Richtern. Die Gerichtsschreiberin oder der Gerichtsschreiber nimmt mit beratender Stimme an der Entscheidfindung teil.

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren