MLL musste eine detaillierte Prüfung der Einhaltung der Anforderungen des Genfer LDTR-Gesetzes im Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten durchführen, um die möglichen Risiken für den Käufer zu identifizieren und genau zu bewerten. Für den Erwerb, der in zwei separate Urkunden aufgeteilt wurde, musste außerdem eine Lex Koller-Genehmigung eingeholt werden.
Mittwoch, 01. Mai 2024
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