Missbräuchliche Konkurse verhindern

Schuldnerinnen und Schuldner sollen sich nicht durch einen missbräuchlichen Konkurs ihrer finanziellen Verpflichtungen entledigen können. Dies hat das Parlament im März 2022 beschlossen. An seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den notwendigen Verordnungsänderungen eröffnet. Diese dauert bis zum 5. Mai 2023.

Das Parlament hat im März 2022 das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet. Künftig sind die Hürden höher, sich zum Nachteil der Gläubigerinnen und Gläubiger von Schulden zu befreien. So müssen etwa öffentlich-rechtliche Forderungen künftig nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden. Schuldnerinnen und Schuldner sollen ein Konkursverfahren nicht mehr dazu missbrauchen können, um sich ihrer finanziellen Verpflichtungen wie Lohnzahlungen oder Schulden zu entledigen und so andere Personen zu schädigen. Auch soll ein Konkursverfahren nicht mehr dafür genutzt werden können, andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.

Das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses beinhaltet Anpassungen in mehreren Gesetzen, namentlich im Obligationenrecht (OR), im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG), im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG). Die Referendumsfrist zu allen neuen Gesetzesbestimmungen ist unbenutzt abgelaufen.

Anpassung von Verordnungen notwendig

Diese Gesetzesänderungen haben zur Folge, dass Vorschriften in der Handelsregisterverordnung (HRegV) und in der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV) angepasst werden müssen. Zu diesen Verordnungsänderungen hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis zum 5. Mai 2023.

So sollen in der Handelsregisterverordnung zum Beispiel die Bestimmungen zur Eintragung des Verzichts auf die eingeschränkte Revision überarbeitet werden. Auch sollen die Suchkiterien für Einzelabfragen von natürlichen Personen im Handelsregister festgelegt werden. In der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA sollen Vollzugsdetails von im Gesetz festgeschriebenen Meldepflichten geregelt werden.

Die Gesetzesänderungen und Anpassungen der Verordnungen treten voraussichtlich im Januar 2024 in Kraft.

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