Das Parlament hatte den Bundesrat beauftragt, Botschaften zur administrativen Entlastung von Unternehmen auszuarbeiten. Am 4. März 2022 hat der Bundesrat nun Kenntnis genommen von den Vernehmlassungen zu einem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) und zur Einführung einer Regulierungsbremse. Er beauftragte das WBF, zu beiden Vorlagen bis Ende 2022 Botschaften auszuarbeiten.
Wie heute das Bundesamt für Justiz BJ bekannt gab, ist das Inkrafttreten der Revision des Datenschutzgesetzes (revDSG) auf den 1. September 2023 geplant. Der dafür noch erforderliche Beschluss des Bundesrates steht aber noch aus.
Das geltende Recht der sogenannten pekuniären Verwaltungssanktionen hat sich grundsätzlich bewährt. Das hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er am 23. Februar 2022 verabschiedet hat. Die gesetzlichen Grundlagen für die finanzielle Bestrafung eines Unternehmens, das gegen Verwaltungsvorschriften verstösst, entsprechen den anwendbaren Verfahrensgarantien. Folglich ist keine grundlegende Änderung des geltenden Rechts erforderlich. Für den Gesetzgeber bildet der Bericht die Grundlage für die allfällige Weiterentwicklung der pekuniären Verwaltungssanktionen.
Der Bundesrat unterstützt die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) zur Regelung des Arbeitsverhältnisses der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Insbesondere mit Blick auf die Unabhängigkeit dieser Funktion beantragt der Bundesrat dem Parlament jedoch, eine Abgangsentschädigung vorzusehen. Dies hält er in seiner Stellungnahme vom 16. Februar 2022 fest.
Ab dem 1. März 2022 gelten für den illegalen Handel mit international geschützten Tier- und Pflanzenarten verschärfte strafrechtliche Sanktionen. Der Bundesrat hat heute die Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes sowie die Ausführungsbestimmungen dazu in Kraft gesetzt. Schwere Fälle von illegalem Handel gelten ab diesem Zeitpunkt als Verbrechen.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung dem Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zugestimmt, den antizyklischen Kapitalpuffer zu reaktivieren. Um den zunehmenden Risiken am Hypothekar- und Immobilienmarkt entgegenzuwirken, müssen die Banken ab dem 30. September 2022 zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken in der Höhe von 2,5 Prozent halten.
An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Vorlage für die Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen eröffnet. Die Vorlage schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Meldepflicht und definiert die Aufgaben des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC), welches als zentrale Meldestelle für Cyberangriffe vorgesehen ist. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. April 2022.
Die Errichtung eines Trusts soll künftig auch nach Schweizer Recht möglich sein. Im Auftrag des Parlaments schlägt der Bundesrat deshalb die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im Obligationenrecht (OR) vor. Er hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Per 1. Januar 2022 wurde die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) umbenannt. Entsprechende Beschlüsse hat der Bundesrat bereits am 12. Juni 2020 gefällt. Der Namenswechsel erfolgt schrittweise: Bereits heute ist die Webseite www.bazg.admin.ch umgestellt. Dank temporären Umleitungen (Redirects) sind auch die bisherigen Seiten noch aufrufbar. Der Namenswechsel erfolgt im Zuge der Weiterentwicklung der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 den Bericht zur Wirksamkeit der Urheberrechtsrevision von 2020 verabschiedet. Der Bericht stellt gemäss ersten Erkenntnissen dem Gesetzgeber ein gutes Zeugnis aus. Die gesteckten Ziele «Effizienz», «Zugang» und «Stärkung der Kulturschaffenden» dürften erreicht werden. Auf Wunsch des Parlaments befasst sich der Bericht auch mit dem Leistungsschutzrecht für journalistische Medien. Vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen im Ausland plant der Bundesrat nun eine geeignete Regulierung auch für die Schweiz. Natürlich freut dies LAWSTYLE sehr, da wir auch davon profitieren könnten.
Die Vereinigte Bundesversammlung hat gestern Vito Valenti für das zweite Jahr der Amtsperiode 2021/22 zum Präsidenten und Kathrin Dietrich zur Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) gewählt. Sie folgte dabei dem Vorschlag des BVGer. Von Gesetzes wegen werden beide Einsitz in der Verwaltungskommission des Gerichts nehmen.



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