Bundesrat plant neuen Schutz für journalistische Veröffentlichungen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 den Bericht zur Wirksamkeit der Urheberrechtsrevision von 2020 verabschiedet. Der Bericht stellt gemäss ersten Erkenntnissen dem Gesetzgeber ein gutes Zeugnis aus. Die gesteckten Ziele «Effizienz», «Zugang» und «Stärkung der Kulturschaffenden» dürften erreicht werden. Auf Wunsch des Parlaments befasst sich der Bericht auch mit dem Leistungsschutzrecht für journalistische Medien. Vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen im Ausland plant der Bundesrat nun eine geeignete Regulierung auch für die Schweiz. Natürlich freut dies LAWSTYLE sehr, da wir auch davon profitieren könnten.

Am 1. April 2020 traten eine Reihe von Änderungen des Urheberrechts in Kraft. Die ersten Erfahrungen mit diesen Änderungen zeigen, dass die gesteckten Ziele erreicht werden. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht im Auftrag des Ständerats. Die neuen Massnahmen zur Rechtsdurchsetzung im Internet gehen weniger weit als in der EU, um Bedenken hinsichtlich der Meinungsäusserungsfreiheit Rechnung zu tragen. Wie sich zeigt, hat sich dieser Entscheid nicht negativ auf die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber ausgewirkt.

Bei der Verbesserung des Zugangs zur Nutzung von Werken, deren Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber unbekannt oder unauffindbar sind, werden die neuen Möglichkeiten bereits rege genutzt. Die Vereinfachungen beim Lizenzerwerb bleiben hingegen etwas hinter den Erwartungen zurück. Mit einer Vergütungsregelung für das Streaming wurde mit der Revision zudem auf das Missverhältnis zwischen dem Streaming und den daraus resultierenden Einnahmen der Kulturschaffenden reagiert. Es ist absehbar, dass sich durch die neue Vergütungsregelung die Situation der betreffenden Kulturschaffenden längerfristig etwas verbessern wird.

Neuer Schutz für journalistische Veröffentlichungen

Bei der Revision des Urheberrechts im Jahr 2019 hatte das Parlament vorerst auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für journalistische Medien verzichtet. Es wollte unter anderem die Entwicklungen in der EU abwarten. Im Bericht stellt der Bundesrat nun fest, dass das Leistungsschutzrecht in der EU vermehrt dazu führen dürfte, dass die journalistischen Medien für ihre Leistungen tatsächlich abgegolten werden. In Frankreich ist die Umsetzung des Leistungsschutzrechtes am weitesten fortgeschritten. Unter dem Druck der Wettbewerbsbehörde wurden inzwischen erste Vereinbarungen zwischen Internetplattformen und journalistischen Medien abgeschlossen. Entsprechende Entwicklungen gibt es auch in Deutschland.

Der Bundesrat anerkennt, dass die Digitalisierung zu einer neuen, kommerziellen Nutzung journalistischer Leistungen geführt hat, ohne dass diese Leistungen abgegolten werden. Er hat daher das EJPD (IGE) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UVEK (Bakom) und dem WBF (Seco) zu prüfen, wie eine rechtliche Regelung zum Schutz journalistischer Veröffentlichungen konkret ausgestaltet werden könnte, und bis Ende 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

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