Bei einem alkoholkranken Servicetechniker, der nach einem Autounfall im betrunkenen Zustand und sofortigem Führerausweisentzug zur stationären medizinischen Suchtbehandlung eingewiesen wurde, ist von einer unverschuldeten Arbeitsverhinderung auszugehen. Seinen Arbeitgeber trifft damit eine Pflicht zur Lohnfortzahlung. Das Bundesgericht weist im kürzlich publizierten Urteil 4A_221/2025 vom 11. September 2025 dessen Beschwerde ab. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: Die Frage, ob eine Arbeitsverhinderung infolge von Alkohol- oder Drogensucht verschuldet oder unverschuldet ist, muss nach den Besonderheiten des Einzelfalls beurteilt werden. Gleitet jemand über einen längeren Zeitraum gleichsam unmerklich in eine immer tiefere Abhängigkeit mit Krankheitswert, ist gemäss Bundesgericht grundsätzlich von Krankheit und nicht von einem Verschulden der betroffenen Person auszugehen.
Gimv und EGS Beteiligungen AG verstärken ihre strategische Unterstützung für SpineArt SA durch die Beteiligung an einer Kapitalerhöhung von CHF 25 Millionen. SpineArt SA ist ein globaler Medizintechnik-Innovator, der sich auf innovative Lösungen für die Wirbelsäulenchirurgie spezialisiert hat. Bär & Karrer fungierte bei dieser Transaktion als Rechtsberater von Gimv.
In dieser Folge unterhalten vom LAWSTYLE-Podcast wir uns mit Ferdinand Winter. Wir sprechen über die verschiedenen grenzübergreifenden Stationen, darunter insbesondere seine Zeit in China, die er in seinem Werdegang besucht hat. Unter anderem erzählt er uns von der Philosophie hinter Holacracy und wie es bei ten23 health umgesetzt wird.
Das Wenger Vieli Sports Desk setzt sich aus sportbegeisterten Expertinnen und Experten zusammen – darunter auch ehemalige Profisportlerinnen und -sportler –, die die besonderen finanziellen und steuerlichen Herausforderungen von Athletinnen und Athleten im internationalen Umfeld genau kennen. Durch die Einbindung in das Programm stellt das Wenger Vieli Sports Desk…
In dieser Folge unterhalten wir uns mit Christian Sturzenegger. Wir sprechen über seinen Weg zum Anwalt, seine Tätigkeit im Familienrecht und in der Strafverteidigung, seine Verantwortungen als Partner, insbesondere im Umgang mit Praktikanten und seine Vorliebe für Mountainbikes. Viel Spass mit dieser Folge LAWSTYLE Podcast!
Mehr als 800 Personen haben am Samstag in Luzern den Tag der offenen Türen des Bundesgerichts im Rahmen seines 150-jährigen Jubiläums als ständiges Gericht besucht. Das interessierte Publikum nutzte die Gelegenheit zum direkten Gespräch mit Bundesrichterinnen und Bundesrichtern sowie mit Mitarbeitenden des Gerichts.
Im neuen FREISPRUCH Podcast beleuchtet Boris Etter Themen im Bereich des Strafrechts aus rechtlicher und praktischer Perspektive. Boris Etter ist Fachanwalt SAV Strafrecht und gibt dabei praktische Einblicke in seine Welt der Strafverteidigung sowie der Arbeit der Justizbehörden. Der Podcast wird in wöchentlichem Rhythmus erscheinen. Unten sind auch die Links zum Podcast zu finden.
Text: Die erste Folge unseres neu gestalteten LAWSTYLE-Podcasts ist ab sofort verfügbar, die Links finden Sie unten.
Der FCZ freut sich bekanntzugeben, dass sein langjähriger Legal Partner, die Anwaltskanzlei beelegal, das Trikotsponsoring des Stadtclubs im Schweizer Cup übernimmt. beelegal wird bei allen Cupspielen in der Saison 2025/2026 auf der Front des FCZ-Trikots präsent sein und das gemeinsame Engagement für Teamgeist und Spitzenleistung im Profifussball unterstreichen.
Die J. Safra Sarasin Group, ein weltweit führendes Unternehmen im Private Banking und Wealth Management, gab heute die Übernahme von rund 70 % der Saxo Bank A/S bekannt, einer führenden internationalen FinTech-Bank für Investoren, Händler und institutionelle (BaaS)-Partner. Walder Wyss beriet die J. Safra Sarasin Group als Lead Counsel in der Transaktion in vertraglichen und regulatorischen Angelegenheiten.
Nater Dallafior heisst Claudia Götz Staehelin als neue Partnerin willkommen. Sie ist spezialisiert auf Streitigkeiten und interne Untersuchungen. Zuvor war Claudia Götz Staehelin Partnerin bei Bär & Karrer. Wir wünschen einen guten Start!



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