Anwaltskanzleien
Freitag, 14. Februar 2020

Die Anwaltskanzlei Meyerlustenberger Lachenal (mll) gewann mehrere Who's Who Legal (WWL) Awards. Sie wurde in den Kategorien Patents Switzerland Firm of the Year 2020 sowie Life Sciences Firm of the Year 2020 ausgezeichnet. Simon Holzer wurde zum Life Science Lawyer of the Year und Patricia Guerra zum Private Client Switzerland Lawyer of the Year erkoren. Patricia Guerra ist auch Verwaltungsrätin der renommierten Bergos Berenberg Bank sowie Honorarkonsulin von Equador.

Donnerstag, 13. Februar 2020

Anwälte werden für diesen Award nur durch Corporate Counsels nominiert. Dr. Philippe Nordmann wurde dabei wie folgt charakterisiert: „Philippe has excellent specialist knowledge and gives very professional advice and support; he sees the big picture, handles topics and cases rationally, quickly and precisely, with a clear focus on clients‘…

Mittwoch, 05. Februar 2020

SIGNA und Central Group übernehmen in einem 50:50 Joint Venture die Schweizer Magazine zum Globus AG und acht dazu gehörende Immobilien an Top-Innenstadt-Standorten vom Migros-Genossenschafts-Bund (MGB). Gemeinsam mit GLOBUS und den Standorten von SIGNA und Central Group in Deutschland, Italien, Dänemark und zukünftig Österreich wird die Gruppe die führende Betreiberin und Eigentümerin von Luxuswarenhäusern in Europa. Der Deal steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fusionskontrolle. Gemäss Mitteilung der Wenger & Vieli AG in den sozialen Medien war die Wenger & Vieli AG als Beraterin für beide Käufer tätig.

Montag, 03. Februar 2020

Die CCS Versicherung AG verkauft ihren Geschäftskundenbereich an die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG. Ca. 30'000 Kunden der CCS Versicherung mit Policen in der obligatorischen und überobligatorischen Versicherungen sowie in der Krankentaggeldversicherung werden die an Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG übertragen. Zudem wechseln 68 Mitarbeitende der CCS zur Zürich Schweiz. Bär & Karrer beriet die CCS.

Donnerstag, 30. Januar 2020

Das Bundesgericht behandelte im Urteil 1B_115/2019 den Fall eines estnischen Staatsangehörigen, der in London wohnt und dort als Geschäftsmann tätig ist. Dieser wurde durch Bär & Karrer Partner Eric Stupp vertreten. Die Kantonspolizei Zürich hielt ihn bei der Einreise am Flughafen Zürich auf. Dabei wurde er auch einer Leibesvisitation unterzogen. Dabei musste der Geschäftsmann u.a. mit entkleideter Unterhose in die Hocke gehen. Die vom Geschäftsmann gegen die Leibesvisitation erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Zürich ab. Das Bundesgericht hob dass Urteil des Zürcher Obergerichts auf und stellte fest, dass die Leibesvisitation des Geschäftsmanns unrechtmässig war.