Lenz & Staehelin berät Vigier Holding beim Verkauf von Creabeton Matériaux an die Müller Steinag Holding

Die Vigier Holding hat eine Vereinbarung über den Verkauf von Creabeton Matériaux an die Müller Steinag Holding abgeschlossen. Der Abschluss der Transaktion wird für das Ende des ersten Halbjahres 2021 erwartet. Lenz & Staehelin hat Vicat und Vigier Holding bei dieser Transaktion rechtlich beraten.

Creabeton Matériaux hat ihren Sitz in Lyss (BE) und entstand im Jahr 2000 durch den Zusammenschluss von vier zuvor gegründeten Unternehmen. Im Jahr 2001 wurde Creabeton Matériaux Teil der Vigier Holding. Creabeton Matériaux beschäftigt ca. 380 Mitarbeiter und ist auf die Vorfertigung von Betonprodukten spezialisiert.

Team von Lenz & Staehelin

Das Team von Lenz & Staehelin bestand aus Matthias Wolf (im Bild), Roman Graf, Pascal Burgunder, Nicolas Lehmann und Alix Lauener (alle Corporate/M&A), Fabiano Menghini und Tobias Weber (Immobilien), Anja Affolter Marino (Arbeitsrecht) und Franziska Stadtherr (Vorsorge).

Über Vigier Holding

Die Vigier Holding ist eine Schweizer Tochtergesellschaft der Vicat-Gruppe, dem an der Euronext notierten Hersteller von Zement, Beton und Zuschlagstoffen.

Im Jahr 1871 gründete Robert Vigier das erste Zementwerk der Schweiz. Heute bezeichnet sein Name eine Gruppe von fünf Bereichen mit rund 1100 Mitarbeitenden, die ein Ziel vereint: zufriedene Kunden. Fünf Bereiche sind seit 1995 als Unternehmen unter dem Dach der Vigier Holding AG zusammengefasst. Zu Vigier gehören Vigier Ciment, Vigier Beton, Vigier Rail, Creabeton, die nun verkauft wird, und Altola.

Über Müller Steinag Holding

Die Müller Steinag Holding ist ein Schweizer Hochbauunternehmen. Sie baut die Schweiz als unabhängiges, eigenständiges Familienunternehmen. Die Müller Steinag Holding ist derzeit an dreizehn Standorten regional verankert. Durch ihre Verkaufsgesellschaften werden unsere Kunden vernetzt und kompetent beraten.

Weiterer Artikel zu dieser Transaktion: MLL berät Müller-Steinag beim Kauf von Creabeton Matériaux – LAWSTYLE

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren