Kevin MacCabe gewinnt Prof. Walter Hug-Preis

Dr. iur. Kevin MacCabe wurde am letzten Samstag im Rahmen der Abschlussfeier der Juristische Fakultät der Universität Basel für seine Dissertation «Die Abbildung von Vermögenswerten durch Anlage-Tokens», die im Verlag Helbing Lichtenhahn (ISBN 978-3-7190-4311-7) erschienen ist, mit dem Prof. Walter Hug-Preis geehrt. Herzliche Gratulation!

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Kevin MacCabe bei Kellerhals Carrard in Basel liegen im M&A und Gesellschaftsrecht sowie im Kredit- und Bankenrecht. Er berät schweizerische und internationale Unternehmen sowohl bei Transaktionen als auch bei regulatorischen Fragen. Des Weiteren berät Kevin MacCabe bei der Ausarbeitung und Umsetzung von FinTech-Projekten, insbesondere im Bereich der Blockchain-Technologie. Als Verfasser einer Dissertation über Asset-Tokens verfügt er über ausgewiesenes Fachwissen auf diesem Gebiet. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Kevin MacCabe ausserdem als Lehrbeauftragter an der Universität Basel tätig.

Ausbildung von Kevin MacCabe

2019: Dr. iur., Universität Basel

2017: Advokaturexamen, Basel-Stadt

2015: MLaw, Universität Basel

2014: BLaw, Universität Basel

Beruflicher Werdegang von Kevin MacCabe

seit 2021: Advokat bei Kellerhals Carrard, Basel

seit 2021: Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Basel

2019-2021: Rechtsanwalt bei Lenz & Staehelin, Zürich

2018-2019: Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Basel, Lehrstuhl von Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger

2015-2017: Volontariate in der Advokatur und am Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost

2013-2015: Hilfsassistent und Student in Assistenzfunktion an der Universität Basel, Lehrstuhl von Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger

Dissertation von Kevin MacCabe «Die Abbildung von Vermögenswerten durch Anlage-Tokens» (ISBN 978-3-7190-4311-7)

Hier ist der Klappentext des Buches:

Im Jahr 2018 wurden durch sogenannte Initial Coin Offerings (ICO) weltweit ca. USD 17 Mrd. Kapital aufgenommen. Diese neue Form der Kapitalbeschaffung erfreut sich insbesondere bei Jungunternehmen zunehmender Beliebtheit. Während die FINMA mit ihrer Wegleitung vom 16. Februar 2018 weitgehend Klarheit über die finanzmarktrechtlichen Implikationen von ICOs schaffen konnte, sind im Privatrecht zahlreiche Fragen ungeklärt geblieben. Fraglich ist insbesondere, ob sogenannte Tokens dazu verwendet werden können, Rechtspositionen ausserhalb einer Blockchain abzubilden.

Die Dissertation geht der Frage nach, ob Rechte wie Forderungen oder das Eigentum an Sachen durch Tokens abgebildet werden können. Anhand eines Vergleichs zum Wertpapierrecht wird zunächst aufgezeigt, welche Funktionen ein Token dazu erfüllen müsste. In einem zweiten Schritt wird untersucht, inwiefern ein Token diese Funktionen de lege lata erfüllen kann. Zum Schluss wird auf den Vorentwurf des Bundesrats zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register eingegangen.

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