Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hatte bis zum 11. März 2022 eine Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) durchgeführt. Das Kernelement dieser Teilrevision ist die Modernisierung der schweizerischen Zusammenschlusskontrolle. Durch den Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test) wird der Prüfstandard dem internationalen Standard angepasst. Daneben beinhaltet die Revisionsvorlage Verbesserungen des Kartellzivilrechts und des Widerspruchsverfahren sowie die Umsetzung dreier parlamentarischer Vorstösse.
Klare Forderung einer Reform der Wettbewerbsbehörden
Die Revisionsvorlage stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmenden insgesamt auf ein positives Echo. Allerdings kritisierten breite Kreise das Fehlen einer Reform der Wettbewerbsbehörden (Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat). Der Bundesrat nimmt diese breit abgestützte Forderung einer Institutionenreform ernst und hat das WBF deshalb beauftragt, ihm im ersten Quartal 2024 einen Vorschlag für eine entsprechende Reform zu unterbreiten. Das WBF wird verschiedene Reformmöglichkeiten vorab umfassend prüfen und dazu eine unabhängige Expertenkommission einsetzen. Diese Kommission wird bis Ende 2023 verschiedene Optionen bewerten und dazu breite Kreise anhören.
Keine Verzögerung bei der laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes
Die Institutionenreform steht mit der laufenden KG-Teilrevision nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Die Teilrevision beinhaltet zahlreiche Elemente, welche unumstritten sind. Diese stärken das Schweizer Wettbewerbsrecht und beschleunigen kartellrechtliche Verfahren. Die Angleichung an etablierte internationale Standards im Bereich der Zusammenschlusskontrolle ist überfällig. Ausserdem möchte der Bundesrat die Umsetzung einiger, teilweise seit längerem hängigen Motionen, nicht weiter verzögern. Der Bundesrat beabsichtigt daher, mit der laufenden KG-Teilrevision zügig fortzufahren, so dass diese Verbesserungen baldmöglichst in Kraft treten können. Er wird die Vorlage zur KG-Teilrevision daher noch im zweiten Quartal 2023 behandeln.