Kanton Zürich: Vernehmlassung über Revision von IDG gestartet

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) stammt aus dem Jahr 2007. Es regelt Fragen zum Datenschutz, der Bearbeitung von Personendaten und zum Zugang zu Informationen. Nun will der Regierungsrat das IDG modernisieren und optimieren. Die Vernehmlassung zur Totalrevision startete gestern.

Anstösse zur Revision des IDG waren einerseits Empfehlungen im Rahmen einer Evaluation des Gesetzes, wobei ein Teil dieser Forderungen bereits mit der Revision im November 2019 umgesetzt wurden. Andererseits befassten sich verschiedene Vorstösse aus dem Kantonsrat mit dem Öffentlichkeitsprinzip und dem Datenschutz. Überdies machte der Regierungsrat mit der «Strategie Digitale Verwaltung» aus dem Jahr 2018 Vorgaben zur Verwendung von Daten durch die Verwaltung. Und schliesslich stellten auch Verwaltungen von Kanton und Gemeinden Anpassungsbedarf fest. Da sich der Anpassungsbedarf auf eine Vielzahl von Bestimmungen erstreckt, wird das Gesetz totalrevidiert.

Für einen starken Datenschutz und offene Behördendaten

Ein starker Datenschutz und damit der Grundrechtsschutz ist und bleibt von hoher Wichtigkeit. Dabei berücksichtigt die Revision auch die Anforderungen des Europäischen Rechtsraums, insbesondere die EU-Richtlinie und die Europaratskonvention 108.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung einer oder eines Beauftragten für das Öffentlichkeitsprinzip. Diese Aufgabe soll von der kantonalen Beauftragten für den Datenschutz wahrgenommen werden.

Ein aktuelles wichtiges Anliegen stellt sodann die Digitalisierung dar. Dazu laufen eine Vielzahl von Projekten in der Verwaltung. Insbesondere will der Kanton Zürich mit der Totalrevision des IDG Regeln zum Umgang mit offenen Behördendaten («Open Government Data») schaffen.

Ebenfalls angepasst werden soll auch die Gliederung des IDG. Die derzeitige Gliederung erfüllt die an die Rechtsetzung im Kanton Zürich gestellten Anforderungen nicht restlos. Zudem haben die Anpassungen aus dem Jahr 2019 die Gliederung zusätzlich beeinträchtigt. Mit der Anpassung will der Kanton Zürich die Verständlichkeit für die Bevölkerung verbessern und die Anwendung für die Verwaltung vereinfachen.

Breit abgestütztes Verfahren

Der vorliegende Entwurf wurde in einem breit abgestützten Prozess erarbeitet: Mit der eigens gebildeten Arbeitsgruppe und dem Steuerungsausschuss waren sämtliche kantonalen Direktionen sowie die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich und der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich an der Erarbeitung beteiligt.

Der Regierungsrat hat die Direktion der Justiz und des Innern ermächtigt, die Vernehmlassung durchzuführen. Sie dauert drei Monate.

Hier geht es zu den Vernehmlassungsunterlagen.

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