Internationale Amtshilfe in Steuersachen an Russland sistiert

Im aktuellen Kontext des Krieges in der Ukraine wird ein Verfahren zu einem russischen Amtshilfeersuchen in Steuersachen mit Verfügung der Präsidentin der zuständigen Abteilung vorerst bis Ende September 2022 ausgesetzt (Verfügung 2C_219/2022 vom 31. Mai 2022). Anschliessend wird die Situation neu zu prüfen sein.

Die zuständige russische Behörde hatte die Schweiz 2018 um eine Amtshilfe in Steuersachen ersucht. Verlangt wurden Auskünfte zu Bankkonten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung bewilligte die ersuchte Amtshilfe 2019 und das Bundesverwaltungsgericht wies am 21. Februar 2022 eine dagegen erhobene Beschwerde ab. Betroffene Gesellschaften und eine Privatperson gelangten ans Bundesgericht.

Mit Präsidialverfügung 2C_219/2022 vom 31. Mai 2022 wird das Gesuch der Beschwerdeführerinnen um vorläufige Sistierung des Verfahrens gutgeheissen. Das Verfahren wird vorerst bis Ende September 2022 ausgesetzt. Anschliessend wird die Situation neu geprüft.

Bei der Interessenabwägung wurde den internationalen und nationalen Massnahmen und Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation im Kontext mit dem Krieg in der Ukraine Rechnung getragen. Zumindest ein Teil der von der Amtshilfe betroffenen Personen sind ukrainischer Nationalität und haben ihr Domizil in der Ukraine. Im internationalen Kontext gilt es das Interesse der Schweiz an einer kohärenten Haltung der Bundesbehörden gegenüber der russischen Föderation zu berücksichtigen.

Die Sistierung des Verfahrens steht im Einklang mit den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen, ebenso wie mit dem Entscheid des Bundesamtes für Justiz und der Bundesanwaltschaft, Rechtshilfeverfahren in Strafsachen gegenüber Russland bis auf Weiteres auszusetzen. Hinzu kommt die Mitgliedschaft der Schweiz in internationalen Organisationen, welche die russische Föderation ausgeschlossen oder deren Mitgliedschaft ausgesetzt haben. Die Sistierung erlaubt es, vor einem endgültigen Entscheid in der Sache selber der Entwicklung der Situation Rechnung zu tragen.

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren