Handkommentar zum Schweizerischen Beschaffungsrecht (978-3-7255-8032-3) mit viel Walder Wyss

Am 1. Januar 2021 tritt auf Bundesebene das neue Vergaberecht in Kraft. Dieses Datum markiert einen Meilenstein: Nach zehn Jahren Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen konnten die kantonalen und eidgenössischen Rechtsgrundlagen harmonisiert und dem revidierten Government Procurement Agreement der WTO angeglichen werden. Nach wie vor sind die Rechtsgrundlagen in zwei parallelen Erlassen enthalten: im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen einerseits und in der Interkantonalen Vereinbarung für Beschaffungen der Kantone, Bezirke und Gemeinden andererseits. Die beiden Erlasse wurden von Grund auf neu strukturiert und an aktuelle Anforderungen (e-Procurement, Wettbewerbsdialog, effektiver und zeitnaher Rechtsschutz) angepasst. Da erschien soeben im Schulthess Verlag der Handkommentar zum Schweizerischen Beschaffungsrecht (978-3-7255-8032-3), dessen Herausgeber Walder Wyss Partner Hans Rudolf Trüeb ist.

Der Handkommentar wurde von Praktikern für die Praxis geschrieben. Seitens Walder Wyss haben nebst dem Herausgeber Hans Rudolf Trüeb auch Micha BühlerNathalie ClausenRegula FellnerPandora Kunz-NotterThomas P. MüllerMirjam OlahSophie RegenfussFlorian C. RothFelix TuchschmidRamona WyssDaniel Zimmerli und Martin Zobl mitgewirkt.

Der Handkommentar ist eine unentbehrliche Orientierungshilfe für alle, die mit öffentlichen Beschaffungen befasst sind. Er kann hier beim Schulthess Verlag bestellt werden.

CV Hans Rudolf Trüeb

Hans Rudolf Trüeb ist Partner von Walder Wyss. Er berät in- und ausländische Unternehmen sowie die öffentliche Hand bei Transaktionen, Compliance und Governance-Fragen sowie im Bereich des Technologierechts. Er betreut Entwicklungs-, Zusammenarbeits-, Lizenz-, Ver­triebs- und Outsourcing-Projekte sowie gesellschaftsrechtliche Transaktionen. Dank langjährigen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten wird er häufig als Schiedsrichter benannt. Daneben verfasst er Rechtsgutachten und vertritt Klienten in Zivil- und Verwaltungsverfahren. Er ist Co-Leiter der Fachgruppe Technologie- und Telekommunikationsrecht des Zürcher Anwaltsverbands und publiziert regelmässig zu diesen Themen. Hans Rudolf Trüeb ist Titularprofessor an der Universität Zürich für schweizerisches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Verwaltungsrecht. Hans Rudolf Trüeb wird von Who’s Who Legal, Chambers, Legal 500 und anderen Institutionen empfohlen. Chambers beschreibt ihn als «active and extremely intelligent, with a great reputation», während Legal 500 ihn als «one of the best in his field» erwähnt.

Geboren 1961, studierte Hans Rudolf Trüeb an den Universitäten Zürich (lic. iur. 1987; Dr. iur. 1989) und Berkeley, Kalifornien (USA) (LL.M. 1991). In den Jahren 1997 und 1998 war er Visiting Scholar an der UC Berkeley, wo er seine Habilitationsschrift zum internationalen Handelsrecht verfasste.

Hans Rudolf Trüeb spricht Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Er ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen.

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