GovWare für Strafverfolgung: Kosten für Informatikprogramme werden geteilt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 den Finanzierungsmodus für besondere Informatikprogramme, sogenannte GovWare, verabschiedet. Diese Programme ermöglichen die Überwachung der Kommunikation zwischen Kriminellen mit hohem Gefahrenpotential, auch wenn diese verschlüsselt kommunizieren. Für die Strafverfolgung sind diese Programme unverzichtbar geworden. Die Ressourcen sollen dank Synergien zwischen dem Bund und den Kantonen optimal genutzt werden. Während der Bund die Investitionskosten trägt, übernehmen die Kantone die Kosten für die von ihnen genutzten Lizenzen.

Die Gesellschaft von heute ist mobil, digital und vernetzt. Dies gilt genauso für Kriminelle und Terroristen. Auch sie nutzen neue Technologien, um beispielsweise verschlüsselt untereinander zu kommunizieren. Die herkömmlichen Methoden der Polizei sind überholt. Um Kriminelle, die verschlüsselt kommunizieren, besser verfolgen zu können, wird den Strafverfolgungsbehörden gesetzlich die Nutzung spezifischer Informatikprogramme erlaubt. Diese Programme, auch GovWare genannt, ermöglichen es, verschlüsselte Kommunikationen abzufangen und zu lesen, um besonders schwerwiegende Verbrechen aufzuklären.

Um höchste Effizienz zu gewährleisten, tragen die Behörden des Bundes und der Kantone die Kosten gemeinsam. Der Bund ist für die zentrale Beschaffung und den Betrieb der Software verantwortlich und trägt somit die Investitionskosten. Auch fedpol wird Nutzungslizenzen erwerben. Kantonale Behörden können diese Programme in einem Strafverfahren verwenden. Gegen eine Gebühr erhalten sie eine Lizenz, was ihnen die punktuelle Nutzung und damit das Lesen verschlüsselter Kommunikation erlaubt. Derzeit beträgt die monatliche Gebühr für einen Apparat 13 750 Franken.

Nach den ersten zwei Betriebsjahren wird die Nutzung der Lizenzen geprüft. Je nachdem, wie sich die Lizenzkosten entwickeln, wird die Höhe der Nutzungsgebühr angepasst werden.

GovWare als letztes Mittel

Die vom Gesetz vorgesehene Verwendung von GovWare ist eine einschneidende, durch die Strafprozessordnung streng geregelte Zwangsmassnahme. Sie muss von einer Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden und ist nur zulässig, um eine besonders schwere Straftat aufzuklären. Dazu gehören beispielsweise ein Mordfall, eine Vergewaltigung oder Unterstützung einer terroristischen Organisation. Ausserdem darf GovWare nur dann verwendet werden, wenn vorher getroffene Überwachungsmassnahmen erfolglos geblieben sind, andere Massnahmen keine Erfolgsaussichten bieten oder die Überwachung unverhältnismässig erschweren würden. Die entsprechende Verordnung tritt auf den 1. Dezember 2019 in Kraft.

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren