Geschäftsberichte der eidgenössischen Gerichte 2020

Heute haben das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht ihre Geschäftsberichte des Jahres 2020 veröffentlicht. Hier sind einige Highlights daraus, einschliesslich der Abklärungen zu den zwei im Jahr 2018 in Lausanne vor den Gerichtsälen herabgefallenen Kalksteinplatten.

 

Beim Bundesgericht erreichten die Eingänge fast den Höchststand von 2017. Die Zahl der erledigten Verfahren entspricht in etwa derjenigen der Vorjahre. Das Bundesgericht bemühte sich, trotz der Covid-19-Pandemie keine weiteren Pendenzen anwachsen zu lassen. Das Bundesstrafgericht verzeichnete trotz der Covid-19-Pandemie im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre einen konstanten Geschäftsgang. In der Beschwerdekammer gingen die Eingänge gegenüber dem Vorjahr leicht zurück, bei der Berufungskammer wurden mehr Fälle anhängig gemacht. Die Zahl der neu eingereichten Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht war leicht tiefer als im Vorjahr, ebenso die Anzahl der Erledigungen. Die Digitalisierung des Rechtsprechungs­betriebs wurde vorangetrieben.

Beim Bundespatentgericht ist die Zahl der Eingänge gegenüber dem Vorjahr praktisch gleich geblieben. Erledigt wurden 17 Verfahren, die Pendenzen erhöhten sich leicht.

2020 gingen beim Bundesgericht 8024 neue Beschwerden ein (Vorjahr 7881). Erledigt hat es 7863 Fälle (Vorjahr 7942). 14,3% der Beschwerden wurden gutgeheissen. Die durchschnittliche Prozessdauer betrug 146 Tage (Vorjahr 140). 2863 pendente Fälle (Vorjahr 2702) wurden auf das Folgejahr übertragen. Das Bundesgericht bemühte sich, trotz der Covid-19-Pandemie keine weiteren Pendenzen anwachsen zu lassen.

Zur Entlastung der Strafrechtlichen Abteilung beschloss das Gericht, ab 2021 eine Richterstelle von Luzern nach Lausanne zu transferieren. Die Zweite sozialrechtliche Abteilung in Luzern weist somit nur noch vier Mitglieder auf. Das Bundesgerichtsreglement wurde in dem Sinne ergänzt, dass bei Grundsatzentscheidungen der Zweiten sozialrechtlichen Abteilung im Turnus ein Mitglied der Ersten sozialrechtlichen Abteilung mitwirkt. Die Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG), mit welcher das Bundesgericht nachhaltig hätte entlastet und Rechtsschutzlücken hätten geschlossen werden sollen, ist im Berichtsjahr im Parlament gescheitert; der Nationalrat folgte dem Beschluss des Ständerates vom Vorjahr, auf die Revision des BGG nicht einzutreten. Das Bundesgericht erachtet die Situation als kritisch im Hinblick auf die Erfüllung seiner ihm von der Verfassung zugedachten Aufgabe. Es hat im Rahmen seiner eigenen Möglichkeiten beschlossen, eine Neuorganisation der Abteilungen an die Hand zu nehmen. Diese Massnahme wird jedoch nicht genügen; zusätzliche Mittel werden ebenfalls notwendig sein. Gemäss einem ständerätlichen Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, in einem Bericht darzulegen, wie das BGG modernisiert werden kann, um die Belastung des Bundesgerichts und den Rechtsschutz zu optimieren.

Mit der Revision des Enteignungsgesetzes hat das Parlament dem Bundesgericht eine neue Aufgabe übertragen, die für die Belastung des Bundesgerichts von erheblicher Bedeutung ist.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Bundesgericht zuständig für die Wahl der rund 150 Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen und zur Regelung des für einen Teil von ihnen vorgesehenen hauptamtlichen Anstellungsverhältnisses.

Die zwei im Februar 2018 im Gerichtsgebäude in Lausanne heruntergefallenen Kalksteinplatten vor den Gerichtssälen machten weitreichende Abklärungen und Sicherungsmassen notwendig, welche die Nutzung des Gebäudes auch im Berichtsjahr erheblich beeinträchtigten. Das Gebäude steht dem Gericht nunmehr wieder uneingeschränkt zur Verfügung, nachdem die Arbeiten abgeschlossen und die Baugerüste Mitte Dezember entfernt werden konnten.

Die Arbeitsbedingungen am Bundesgericht wurden mehrfach den Vorschriften des Bundes zum Coronavirus angepasst, um optimale Voraussetzungen zur Erledigung der Gerichtsfälle und der Verwaltungsgeschäfte zu schaffen. Namentlich wurde die Heimarbeit gefördert und ein Sonderstab eingesetzt, um die Quarantäne- und Hygienevorschriften durchzusetzen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fällte im Berichtsjahr 294 Entscheidungen betreffend die Schweiz. Es ergingen 14 Urteile. Der EGMR stellte in sechs Fällen mindestens eine Verletzung der Konvention durch die Schweiz fest.

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