Datum: Dienstag, den 26. September 2023
Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich
Dauer: 15:15 Uhr bis ca. 19:30 Uhr
Diese Fachveranstaltung vergibt 4 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).
Programm
Ab 15:15 Uhr
Eintreffen
15:25 Uhr
Begrüssung und Tagungseinführung
15:30 Uhr
StPO-Teilrevision – eine Gesamtschau (Dauer: 75 Minuten)
Prof. Dr. Niklaus Ruckstuhl (Partner ADVOKATUR LANDI RUCKSTUHL GIESS TZIKAS)
Prof. Dr. Niklaus Ruckstuhl deckt in gekonnter Weise sowohl den akademischen als auch den praktischen Bereich des Strafrechts ab. Er präsentiert eine 360-Grad-Gesamtschau der StPO-Revision. Dabei vertieft Prof. Ruckstuhl insbesondere die für die Strafverteidigung besonders relevanten Punkte. Eine aktive Diskussion der Teilnehmenden während dieses Programmteils ist ausdrücklich erwünscht.
16:45 Uhr
Wichtige Änderungen beim Strafbefehl (Dauer: 45 Minuten)
Sabrina Weisskopf (Fachanwältin SAV Strafrecht, Partnerin aarejura Rechtsanwälte)
Sabrina Weisskopf ist Strafverteidigerin und Fachanwältin SAV Strafrecht. Der Strafbefehl ist die häufigste Erledigungsart von Strafverfahren und bereits de lege lata nicht frei von Fallstricken. Die Revision der StPO enthält wesentliche und sehr praxisrelevante Auswirkungen auf den Strafbefehl. Neu kommt u.U. die Pflicht zur Einvernahme des Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft hinzu. Und die Staatsanwaltschaft kann im Strafbefehlsverfahren über Zivilforderungen (von bis CHF 30’000) entscheiden. Dazu kommen weitere Neuerungen für die Privatklägerschaft.
17:30 bis 17:45 Uhr
Kaffeepause
17:45 Uhr
Das neue Siegelungsrecht – Fallstricke in der Praxis und die wichtigsten Änderungen der StPO-Revision (Dauer: 35 Minuten)
Stephan Groth (Fachanwalt SAV Strafrecht, Partner Landmann Rechtsanwälte)
Stephan Groth ist in seiner Praxis mit umfangreichen Siegelungsverfahren konfrontiert. Der Referent zeigt die praxisorientiert die wichtigsten Aspekte der Siegelung und die zentralen Elemente der Gesetzesrevision auf. Dazu präsentiert Stephan Groth noch einige Fälle aus der Praxis
18:35 Uhr
Zu den neuen Protokollierungsvorschriften gemäss revidierter StPO – Vor- und Nachteile von konfrontativ geführten Einvernahmen ohne unmittelbare Protokollierung (Dauer: 35 Minuten)
Daniel S. Weber (Rechtsanwalt, Counsel Wenger Vieli AG)
Einvernahmeprotokolle sind im Strafverfahren von zentraler Bedeutung. Deren Erstellung, Wirkung und mögliche Fehlerquellen werden in Lehre und Praxis kontrovers beurteilt. Verschiedentlich wurde dabei die Möglichkeit von Videoaufzeichnungen als Lösungsansatz präsentiert. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der StPO-Revision indessen auf die Einführung einer Aufzeichnungsverpflichtung verzichtet. Daniel S. Weber wird die neuen Regeln gemäss revidierter StPO vorstellen und insbesondere auf die Vor- und Nachteile von konfrontativ geführten Einvernahmen ohne unmittelbare Protokollierung eingehen.
19:10 Uhr
Generative KI in Strafverfahren: Ein Wendepunkt für die Strafverteidigung (Dauer: 20 Minuten)
Barbara Müry Erni (CEO und Co-Founder Herlock Insights AG)
Generative KI bietet ein enormes Potenzial für die Verbesserung der Effizienz und Effektivität in rechtlichen Verfahren. Barbara Müry Erni wird aufzeigen, wie Herlock diese Technologie einsetzt und in Verfahren, gerade auch Strafverfahren, durch den optimalen Zugang zu ihren Falldaten einen entscheidenden Vorteil verschafft. Die Darstellung erfolgt an Praxisbeispielen.
19:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Apèro Riche
Anmeldung für Fachtagung Teilrevision StPO x Widder Hotel vom 26. September 2023
Teilnahmegebühr: CHF 290.– pro Person (ohne MWST, zahlbar zum Voraus sofort nach der Anmeldung, Rechnung folgt nach Anmeldung). Restplätze auf Anfrage vorhanden (am besten Telefon 043 497 86 01).
Vorname, Name:
Unternehmen/Kanzlei:
Strasse, Hausnummer:
PLZ, Ort:
Telefon (direkt):
E-Mail:
[ ] Ich benötige schriftliche Bescheinigung für 4 Credits Fachanwält:innen SAV Strafrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen können nur bis zum 1. September 2023 entgegengenommen werden. Eine angemeldete Person darf bei Verhinderung eine Ersatzperson an die Fortbildung schicken. Die Erlangung von Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht erfordert die persönliche Teilnahme und wird vom Veranstalter kontrolliert. Die Veranstalterin Venture Law GmbH mit Sitz in Zürich schliesslich jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden an der Veranstaltung aus. Die Veranstalterin behält sich eine Absage oder Verschiebung des Anlasses unter Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr vor. Allfällige Lebensmittel- und andere Allergien sind dem Servicepersonal der Veranstaltung rechtzeitig und klar auf eigene Verantwortung zu kommunizieren. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Anmeldung per
E-Mail: mail@lawstyle.ch
Post: Venture Law GmbH, LAWSTYLE, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich
Telefon: 043 497 86 01