Fachtagung Teilrevision StPO x Widder Hotel vom 26. September 2023

Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) wurde kürzlich einer Teilrevision unterzogen. Die revStPO tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. An unserer Fachtagung «Teilrevision StPO» vom Dienstag, den 26. September 2023 (leicht modifiziertes und erweitertes Programm), im Widder Hotel in Zürich zeigen die Referierenden Prof. Dr. Niklaus Ruckstuhl (Advokat), Sabrina Weisskopf (Fachanwältin SAV Strafrecht), Stephan Groth (Fachanwalt SAV Strafrecht) und Daniel S. Weber (Rechtsanwalt) akademisch und praxisorientiert die Auswirkung der StPO-Revision auf. Barbara Müry Erni (LegalTech-CEO) zeigt am Schluss noch die heutigen KI-Möglichkeiten auf.

Datum: Dienstag, den 26. September 2023

Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich

Dauer: 15:15 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

Diese Fachveranstaltung vergibt 4 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).

Programm

Ab 15:15 Uhr

Eintreffen

15:25 Uhr

Begrüssung und Tagungseinführung

15:30 Uhr

StPO-Teilrevision – eine Gesamtschau (Dauer: 75 Minuten)

Prof. Dr. Niklaus Ruckstuhl (Partner ADVOKATUR LANDI RUCKSTUHL GIESS TZIKAS)

Prof. Dr. Niklaus Ruckstuhl deckt in gekonnter Weise sowohl den akademischen als auch den praktischen Bereich des Strafrechts ab. Er präsentiert eine 360-Grad-Gesamtschau der StPO-Revision. Dabei vertieft Prof. Ruckstuhl insbesondere die für die Strafverteidigung besonders relevanten Punkte. Eine aktive Diskussion der Teilnehmenden während dieses Programmteils ist ausdrücklich erwünscht.

16:45 Uhr

Wichtige Änderungen beim Strafbefehl (Dauer: 45 Minuten)

Sabrina Weisskopf (Fachanwältin SAV Strafrecht, Partnerin aarejura Rechtsanwälte)

Sabrina Weisskopf ist Strafverteidigerin und Fachanwältin SAV Strafrecht. Der Strafbefehl ist die häufigste Erledigungsart von Strafverfahren und bereits de lege lata nicht frei von Fallstricken. Die Revision der StPO enthält wesentliche und sehr praxisrelevante Auswirkungen auf den Strafbefehl. Neu kommt u.U. die Pflicht zur Einvernahme des Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft hinzu. Und die Staatsanwaltschaft kann im Strafbefehlsverfahren über Zivilforderungen (von bis CHF 30’000) entscheiden. Dazu kommen weitere Neuerungen für die Privatklägerschaft.

17:30 bis 17:45 Uhr

Kaffeepause

17:45 Uhr

Das neue Siegelungsrecht – Fallstricke in der Praxis und die wichtigsten Änderungen der StPO-Revision (Dauer: 35 Minuten)

Stephan Groth (Fachanwalt SAV Strafrecht, Partner Landmann Rechtsanwälte)

Stephan Groth ist in seiner Praxis mit umfangreichen Siegelungsverfahren konfrontiert. Der Referent zeigt die praxisorientiert die wichtigsten Aspekte der Siegelung und die zentralen Elemente der Gesetzesrevision auf. Dazu präsentiert Stephan Groth noch einige Fälle aus der Praxis

18:35 Uhr

Zu den neuen Protokollierungsvorschriften gemäss revidierter StPO – Vor- und Nachteile von konfrontativ geführten Einvernahmen ohne unmittelbare Protokollierung (Dauer: 35 Minuten)

Daniel S. Weber (Rechtsanwalt, Counsel Wenger Vieli AG)

Einvernahmeprotokolle sind im Strafverfahren von zentraler Bedeutung. Deren Erstellung, Wirkung und mögliche Fehlerquellen werden in Lehre und Praxis kontrovers beurteilt. Verschiedentlich wurde dabei die Möglichkeit von Videoaufzeichnungen als Lösungsansatz präsentiert. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der StPO-Revision indessen auf die Einführung einer Aufzeichnungsverpflichtung verzichtet. Daniel S. Weber wird die neuen Regeln gemäss revidierter StPO vorstellen und insbesondere auf die Vor- und Nachteile von konfrontativ geführten Einvernahmen ohne unmittelbare Protokollierung eingehen.

19:10 Uhr

Generative KI in Strafverfahren: Ein Wendepunkt für die Strafverteidigung (Dauer: 20 Minuten)

Barbara Müry Erni (CEO und Co-Founder Herlock Insights AG)

Generative KI bietet ein enormes Potenzial für die Verbesserung der Effizienz und Effektivität in rechtlichen Verfahren. Barbara Müry Erni wird aufzeigen, wie Herlock diese Technologie einsetzt und in Verfahren, gerade auch Strafverfahren, durch den optimalen Zugang zu ihren Falldaten einen entscheidenden Vorteil verschafft. Die Darstellung erfolgt an Praxisbeispielen.

19:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr

Apèro Riche

Anmeldung für Fachtagung Teilrevision StPO x Widder Hotel vom 26. September 2023

Teilnahmegebühr: CHF 290.– pro Person (ohne MWST, zahlbar zum Voraus sofort nach der Anmeldung, Rechnung folgt nach Anmeldung). Restplätze auf Anfrage vorhanden (am besten Telefon 043 497 86 01).

Vorname, Name:

Unternehmen/Kanzlei:

Strasse, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Telefon (direkt):

E-Mail:

[  ] Ich benötige schriftliche Bescheinigung für 4 Credits Fachanwält:innen SAV Strafrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen können nur bis zum 1. September 2023 entgegengenommen werden. Eine angemeldete Person darf bei Verhinderung eine Ersatzperson an die Fortbildung schicken. Die Erlangung von Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht erfordert die persönliche Teilnahme und wird vom Veranstalter kontrolliert. Die Veranstalterin Venture Law GmbH mit Sitz in Zürich schliesslich jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden an der Veranstaltung aus. Die Veranstalterin behält sich eine Absage oder Verschiebung des Anlasses unter Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr vor. Allfällige Lebensmittel- und andere Allergien sind dem Servicepersonal der Veranstaltung rechtzeitig und klar auf eigene Verantwortung zu kommunizieren. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

 

Anmeldung per

E-Mail: mail@lawstyle.ch

Post: Venture Law GmbH, LAWSTYLE, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich

Telefon: 043 497 86 01

 

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