Fachtagung Teilrevision StPO x Widder Hotel vom 26. September 2023

Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) wurde kürzlich einer Teilrevision unterzogen. Es ist zu erwarten, dass die revStPO per 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. An unserer Fachtagung «Teilrevision StPO» vom Dienstag, den 26. September 2023, im Zürcher Widder Hotel zeigen die Referierenden Prof. Dr. Niklaus Ruckstuhl (Advokat), Sabrina Weisskopf (Fachanwältin SAV Strafrecht), sowie Stephan Groth (Fachanwalt SAV Strafrecht) und Damian K. Graf (Staatsanwalt) akademisch und praxisorientiert die Auswirkung der StPO-Revision auf.

Datum: Dienstag, den 26. September 2023

Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich

Dauer: 15:15 Uhr bis 19:30 Uhr

Diese Fachveranstaltung vergibt 4 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).

Programm

Ab 15:15 Uhr

Eintreffen

15:25 Uhr

Begrüssung und Tagungseinführung

15:30 Uhr

StPO-Teilrevision – eine Gesamtschau (Dauer: 75 Minuten)

Prof. Dr. Niklaus Ruckstuhl (Partner ADVOKATUR LANDI RUCKSTUHL GIESS TZIKAS)

Prof. Dr. Niklaus Ruckstuhl deckt in gekonnter Weise sowohl den akademischen als auch den praktischen Bereich des Strafrechts ab. Er präsentiert eine 360-Grad-Gesamtschau der StPO-Revision. Dabei vertieft Prof. Ruckstuhl insbesondere die für die Strafverteidigung besonders relevanten Punkte. Eine aktive Diskussion der Teilnehmenden während dieses Programmteils ist ausdrücklich erwünscht.

16:45 Uhr

Wichtige Änderungen beim Strafbefehl (Dauer: 45 Minuten)

Sabrina Weisskopf (Fachanwältin SAV Strafrecht, Partnerin aarejura Rechtsanwälte)

Sabrina Weisskopf ist Strafverteidigerin und Fachanwältin SAV Strafrecht. Der Strafbefehl ist die häufigste Erledigungsart von Strafverfahren und bereits de lege lata nicht frei von Fallstricken. Die Revision der StPO enthält wesentliche und sehr praxisrelevante Auswirkungen auf den Strafbefehl. Neu kommt u.U. die Pflicht zur Einvernahme des Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft hinzu. Und die Staatsanwaltschaft kann im Strafbefehlsverfahren über Zivilforderungen (bis CHF 30’000) entscheiden. Dazu kommen weitere Neuerungen für die Privatklägerschaft.

17:30 bis 17:45 Uhr

Kaffeepause

17:45 Uhr

Streitgespräch zum (neuen) Siegelungsrecht (Dauer: 75 Minuten)

PD Dr. Damian K. Graf (Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte sowie Privatdozent an der Universität Zürich und Autor des «Praxishandbuchs zur Siegelung») und Stephan Groth (Fachanwalt SAV Strafrecht und Counsel bei Homburger) sind in ihrer Praxis mit umfangreichen Siegelungsverfahren konfrontiert, mit gegenläufigen Interessen. Unter Berücksichtigung der Revision des Siegelungsrecht werden sie in einem (kollegialen) Streitgespräch diskutieren, ob das Siegelungsrecht rechtstaatlich unverzichtbar ist oder es rein querulatorischen Zielen dient und abzuschaffen ist. Ebenso wird kritisch erörtert, ob die Anforderungen an die Substantiierung von Siegelungs­hindernissen schikanös sind und welche zusätzlichen Heraus­forderungen die Revision des Siegelungsrechts für die Verteidigung, die Gerichte und Staatsanwaltschaft mit sich bringen wird.

19:15 Uhr bis ca. 20:00 Uhr

Apèro Riche

 

Anmeldung für Fachtagung Teilrevision StPO x Widder Hotel vom 26. September 2023

Teilnahmegebühr: CHF 290.– (Early Bird Preis bei erfolgter Anmeldung bis zum 31. Juli 2023: CHF 260.–) pro Person (ohne MWST, zahlbar zum Voraus innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung, Rechnung folgt nach Anmeldung)

Vorname, Name:

Unternehmen/Kanzlei:

Strasse, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Telefon (direkt):

E-Mail:

[  ] Ich benötige schriftliche Bescheinigung für 4 Credits Fachanwält:innen SAV Strafrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen können nur bis zum 1. September 2023 entgegengenommen werden. Eine angemeldete Person darf bei Verhinderung eine Ersatzperson an die Fortbildung schicken. Die Erlangung von Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht erfordert die persönliche Teilnahme und wird vom Veranstalter kontrolliert. Die Veranstalterin Venture Law GmbH mit Sitz in Zürich schliesslich jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden an der Veranstaltung aus. Die Veranstalterin behält sich eine Absage oder Verschiebung des Anlasses unter Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr vor. Allfällige Lebensmittel- und andere Allergien sind dem Servicepersonal der Veranstaltung rechtzeitig und klar auf eigene Verantwortung zu kommunizieren. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

 

Anmeldung per

E-Mail: mail@lawstyle.ch

Post: Venture Law GmbH, LAWSTYLE, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich

Telefon: 043 497 86 01

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