Gemäss dem neuen Nachrichtendienstgesetz (Art. 70 NDG) beurteilt der Bundesrat jährlich die Bedrohungslage der Schweiz und informiert die eidgenössischen Räte sowie die Öffentlichkeit. Diese Beurteilung war bisher Teil des Geschäftsberichts des Bundesrats und stützte sich auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Neu veröffentlicht der Bundesrat seine Einschätzung der Bedrohungslage separat im Bundesblatt.
Der Bericht wurde vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erstellt. Er bezieht sich auf die im NDG genannten Bedrohungen sowie auf sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland. Zudem werden die wichtigsten Aussagen des Berichts des Bundesrats vom 24. August 2016 über die Sicherheitspolitik der Schweiz überprüft.
Seit der letzten Publikation des Sicherheitspolitischen Berichts haben sich die Bedrohungen für die Schweiz im Wesentlichen nicht geändert. Sie haben aber teilweise stark an Kontur gewonnen. Im sicherheitspolitischen Brennpunkt stehen nach wie vor die erhöhte Terrorbedrohung durch dschihadistische Akteure, namentlich den «Islamischen Staat», der intensive und aggressive Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – einschliesslich Cybermitteln – durch mehrere Staaten sowie wachsende regionale Spannungen mit globalen Konsequenzen.