Mit dieser Reform können das Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen gesichert und Fehlanreize im System beseitigt werden. Insbesondere werden die Höchstbeträge für die Vergütung der Wohnkosten an die gestiegenen Mietzinsen angepasst. Das war letztmals im Jahr 2001 der Fall. Auf der anderen Seite wird Vermögen bei der Berechnung der EL besser berücksichtigt.
Die vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungsänderungen betreffen insbesondere die Kriterien für die Einteilung der Gemeinden in drei Mietzinsregionen, die Anhebung der Neben- und der Heizkostenpauschalen, den Verzicht auf Einkommens- und Vermögenswerte, die anrechenbaren Kosten für die familienergänzende Betreuung von Kindern und den Unterbruch des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Schweiz.
Details zu den Massnahmen der EL-Reform sind im Hintergrunddokument „EL: Wichtigste Massnahmen im Überblick“ aufgeführt.