Bundesrat prüft Strafbarkeit des Selbstdopings im Wettkampfsport

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 Beschlüsse gefasst, um den Kampf gegen Doping im Sport zu verstärken. Zum einen hat er das VBS beauftragt, die Strafbarkeit des Selbstdopings im Wettkampfsport im Rahmen des Sportförderungsgesetzes vertieft zu prüfen und bis Ende 2023 einen Antrag über das weitere Vorgehen auszuarbeiten. Dieser Beschluss geht auf den Postulatsbericht «Strafbarkeit des Selbstdopings im Sport» zurück, den der Bundesrat gutgeheissen hat. Zum anderen wird der Bundesbeitrag für die Stiftung Antidoping Schweiz schrittweise erhöht.

Mit dem Postulat (19.4366) «Dopingkonsum soll strafrechtlich verfolgt werden können» vom 27. September 2019 beauftragte das Parlament den Bundesrat, einen Bericht auszuarbeiten, der die Vor- und Nachteile einer strafrechtlichen Verfolgung des Selbstdopings aufzeigt. Dabei sollen die strafrechtlichen Beweissicherungsmöglichkeiten, die präventive Wirkung sowie der mögliche Täterkreis im Leistungssport, dessen Sanktionierung und die Möglichkeit einer Strafmilderung für die Sportlerin oder den Sportler vertieft geprüft werden.

Dopingbekämpfung beim privatrechtlich organisierten Sport

Unter Doping versteht man den Missbrauch von Mitteln und Methoden zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Sport. Athletinnen und Athleten erhoffen sich mit Doping einen Vorteil im sportlichen Wettkampf. Die Aufdeckung und Bestrafung von Dopingmissbrauch obliegt primär dem privatrechtlich organisierten Sport. Als Grundlage für den weltweiten Kampf gegen das Doping dienen die Regularien der Weltdoping-Agentur WADA, die 1999 gegründet wurde. Auf diesen basiert auch das Dopingstatut von Swiss Olympic. Sie bilden die Grundlage für Disziplinarmassnahmen der Sportverbände.

Die staatliche Dopingbekämpfung hat sich parallel zur privatrechtlichen weltweit entwickelt. Die internationale Staatengemeinschaft hat im Rahmen der UNESCO und des Europarats internationale Regelwerke für die Dopingbekämpfung geschaffen. Daraus hat sich die staatliche Strafbarkeit sowohl des Fremd- wie in vielen Staaten auch des Selbstdopings über die Jahre ausgebildet. Sämtliche Nachbarstaaten der Schweiz stellen die beiden Dopingformen unter Strafe. In der Schweiz wird Fremddoping seit 2000 bestraft, während Selbstdoping staatlich nicht sanktioniert wird. Dies weil man davon überzeugt war, dass die langen Wettkampfsperren generell präventiv wirken würden.

Unterstützung des internationalen Anti-Doping-Strafrechts

Eine neue Strafnorm für das Selbstdoping würde dazu beitragen, die Sanktionsnormen der bundesrechtlichen Dopingbekämpfung zu vereinheitlichen und zudem eine Harmonisierung des internationalen Anti-Doping-Strafrechts bewirken. Aus heutiger Sicht gibt es durchaus gewichtige Gründe, die beiden Formen des Dopings zum Schutz der Integrität des Sports und des lauteren sportlichen Wettbewerbs strafrechtlich gleich zu behandeln. Selbstdoping ist ein Akt der Leistungsmanipulation und verstösst gegen die Grundwerte des Sports. Ausserdem unterläuft es die gesetzlichen Ziele der Sportförderungspolitik des Bundes.

Wie im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.4366 Dobler dargelegt, erachtet es der Bundesrat deshalb als sinnvoll, die Einführung der Strafbarkeit des Selbstdopings im Wettkampfsport im Rahmen einer nächsten Revision des Sportförderungsgesetzes vertieft zu prüfen.

Schrittweise Erhöhung des Beitrags für Antidoping Schweiz bis 2024

Unabhängig von der Bestrafung des Selbstdopings soll zudem der Beitrag an Antidoping Schweiz erhöht werden. Seit der Gründung der Stiftung Antidoping Schweiz im Jahr 2008 trägt der Bund 60% der Aufwendungen; das entspricht aktuell einem Betrag von 2,73 Millionen Schweizer Franken. 40% (aktuell 1,82 Millionen) werden von Swiss Olympic übernommen. Dieser Beitrag blieb seit 2011 gleich. Mit dem Inkrafttreten des neuen Sportförderungsgesetzes am 1. Oktober 2012 wurden der Stiftung Antidoping Schweiz neue Aufgaben übertragen. 2019 hat Antidoping Schweiz umfassend dargelegt, welche zusätzlichen Massnahmen nötig sind, damit die Glaubwürdigkeit des Sports erhalten bleibt. Zusatzkosten entstehen insbesondere durch neue Vorgaben der WADA, welche die Kontrolltätigkeit und Präventionsarbeit stark verteuern. Insgesamt hat dies jährliche Mehrausgaben von 1,2 Millionen zur Folge.

Der Bundesrat hat das VBS deshalb ermächtigt, in einer neuen Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Antidoping Schweiz die jährlichen Beiträge für die Jahre 2021 bis 2024 schrittweise zu erhöhen. Unter Beibehaltung des bisherigen Verteilschlüssels zwischen Bund und Swiss Olympic wird die Finanzhilfe des Bundes ab 2022 sukzessive um 720’000 Franken von aktuell 2,73 Millionen auf 3,45 Millionen pro Jahr erhöht.

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