Die seit 1. Juli 2008 geltende Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen hat in Kombination mit der seit 2014 möglichen Anrechnung von Biotreibstoffen an die Treibstoffkompensationspflicht gemäss CO2-Gesetz dazu geführt, dass sich deren Anteil am Gesamtabsatz beim Benzin und Dieselöl in den letzten Jahren sukzessive und spürbar erhöht hat. Rund ein Viertel der heute in der Schweiz verwendeten fossilen Treibstoffe sind mit Biokomponenten versetzt. Diese stellen mittlerweile für die Versorgung des Landes ein wichtiges Element dar.
Da Biokomponenten auch im Inland hergestellt und fossilen Treibstoffen beigemischt werden, entstehen im Rahmen der Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen Wettbewerbsnachteile zulasten des Imports von Biokomponenten Die Mineralölpflichtlagerverordnung wird daher an die geänderten Marktverhältnisse angepasst.
Quelle: MM vom 03.04.2019