Bundesrat befürwortet Erhöhung der Anzahl Richterinnen und Richter am Bundesgericht

Der Bundesrat befürwortet die Erhöhung der Anzahl Richterinnen und Richter am Bundesgericht von 38 auf 40. Dies hat er in seiner Stellungnahme vom 24. August 2022 zu einem Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) festgehalten. Die Erhöhung der Bundesrichterstellen ist eine Massnahme gegen die steigende Arbeitsbelastung des Bundesgerichts.

Die parlamentarische Initiative 22.427 fordert, die Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht von heute 38 auf 40 zu erhöhen. Der Vorschlag für eine entsprechende Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesgericht geht auf ein Anliegen des Bundesgerichts zurück. Dies, weil die Arbeitslast der höchsten Schweizer Richterinnen und Richter aufgrund steigender Fallzahlen seit einigen Jahren stetig zunimmt. Trotz interner Reorganisationsmassnahmen konnte die Situation nicht entschärft werden. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeitslast in Zukunft weiter steigen wird.

Bundesrat prüft weitere Entlastung

Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen beim Bundesgericht hat das Parlament den Bundesrat mit der Prüfung beauftragt, ob allenfalls gezielte Anpassungen im Bundesgerichtsgesetz die Situation der hohen Arbeitslast am Bundesgericht entschärften könnten (Postulat 20.4399). Der Bundesrat wird den entsprechenden Bericht voraussichtlich im kommenden Jahr verabschieden.

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