Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 22. Dezember 2020 das Gesuch des chinesischen Schwimmers Sun Yang um Revision des Entscheides des Internationalen Sportschiedsgerichts in Lausanne vom 28. Februar 2020 („Tribunal Arbitral du Sport“, TAS; Entscheid CAS 2019/A/6148) wegen Befangenheit eines Richters des TAS gutgeheissen. Der Entscheid des TAS wird aufgehoben.
Das TAS wird den Fall Sun Yang in anderer Besetzung neu entscheiden müssen. Die Begründung des Urteils des Bundesgerichts (4A_318/2020) liegt gegenwärtig noch nicht vor.