Mitgliedschaften
• HSG Alumni – Mitglied
• Zürcher Anwaltsverband ZAV – Mitglied
Ausbildung
• University of St. Gallen (Dr. iur.) (2011)
• University of St. Gallen (M.A. Law & Economics) (2008)
• University of Toronto (MBA Exchange Student) (2007)
• University of St. Gallen (B.A. Law & Economics) (2006)
Dissertation von Dr. Alexander Blaeser zum Thema «Zinsen im Schweizerischen Obligationenrecht» (Zürich/St. Gallen 2011)
Das schweizerische Obligationenrecht behandelt den Zins als Entgelt für die Überlassung von Geld und die Verzinsung von Forderungen in einer Vielzahl einzelner Bestimmungen. Viele dieser Normen sind in der heutigen Form bereits seit dem 1. Januar 1912 in Kraft und waren teilweise schon im alten Obligationenrecht von 1883 enthalten. Seither wurden nur wenige dieser Zinsbestimmungen revidiert, während sich die Kreditwirtschaft und die Finanzmärkte im gleichen Zeitraum stark verändert und neben neuen Anlage- und Finanzierungsformen auch genauere und komplexere Methoden zur Bestimmung und Berechnung von Zinsen und Risikoprämien hervorgebracht haben. Die vorliegende St. Galler Dissertation nimmt eine Bestandsaufnahme und Analyse der Zinsbestimmungen im Obligationenrecht sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung vor, um festzustellen, ob die gesetzliche Regelung der Zinsen im Obligationenrecht mit diesen Entwicklungen Schritt gehalten hat, und auf Möglichkeiten zur Anpassung des geltenden Rechts hinzuweisen. Basierend auf den erkannten Unklarheiten und Defiziten des geltenden Rechts wird ein Vorschlag für eine Revision der wichtigsten Zinsbestimmungen im Gesetz skizziert. Dies erfolgt unter Einbezug der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates vom 18. August 2010 zur Änderung des Verzugszinses im kaufmännischen Verkehr sowie einer rechtsvergleichenden Betrachtung ausgewählter Zinsbestimmungen im Europäischen Recht und in internationalen Soft Law Kodifikationen. Im Rahmen dieses Entwurfs sollen die zinsrelevanten Normen im Obligationenrecht an die Erfordernisse des modernen Wirtschaftsverkehrs angepasst und eine angemessene, marktgerechte und systematische Regelung der Zinsen und Zinseszinsen aufgestellt werden.
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