In seinem Urteil 4A_530/2020 vom 15. Juni 2021 bestätigte das Schweizerische Bundesgericht den Schiedsspruch und wies die Argumente der Beschwerdeführerin zurück, dass ihr Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Weigerung des Schiedsgerichts, die Verhandlung zu verschieben, verletzt worden sei, obwohl sie aufgrund von COVID-19 Schwierigkeiten hatte, einen Anwalt zu finden und Beweise zu sammeln.
Das Schweizerische Bundesgericht befand auch, dass der Grundsatz der Rechtskraft nicht verletzt worden war, weil sich die Schiedsrichter auf die Feststellungen eines englischen Gerichts in einem verwandten Rechtsstreit stützten.
Team von Bär & Karrer
Bär & Karrer vertrat die Beklagten vor dem Schweizerischen Bundesgericht. Das Team wurde von Alexandra Johnson geleitet und umfasste Nadia Smahi (beide Schiedsgerichtsbarkeit).