Bär & Karrer berät Intershop bei Verkauf des «AuPark» in Wädenswil an Swiss Life AG

Intershop hat der Swiss Life AG am 19. August 2022 die Entwicklungsliegenschaft «AuPark» in Wädenswil zu einem Kaufpreis von CHF 190 Millionen verkauft. Auf dem Gelände soll eine Überbauung mit fünf Wohn- und Geschäftshäusern und rund 230 Wohnungen entstehen. Das Projekt ist rechtskräftig bewilligt. Zudem plant der Kanton Zürich auf der direkt angrenzenden Parzelle die Erstellung einer neuen Kantonsschule. Bär & Karrer hat Intershop bei dieser Transaktion rechtlich und steuerlich beraten.

Team von Bär & Karrer

Zum Team von Bär & Karrer gehörten Corrado Rampini und Kilian Müller (beide Immobilien) sowie Cyrill Diefenbacher und Elena Kumashova (beide Steuern).

Information der Intershop Holding AG über die Transaktion (Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR vom 19. August 2022)

Intershop hat heute [19. August 2022] den Verkauf der Entwicklungsliegenschaft «AuPark» in Wädenswil an die Swiss Life AG beurkundet. Die Eigentumsübertragung ist gleichentags erfolgt. Die Landparzelle, auf der vom Kanton Zürich die Mittelschule errichtet wird, ist nicht Teil dieser Transaktion.

Intershop hat den «AuPark» 2001 erworben und zunächst als Industrie- und Gewerbeliegenschaft weiter betrieben. Nach mehr als zehnjähriger Projektierungsphase wurde der Gestaltungsplan im Sommer 2020 rechtsgültig. Gegen den im März 2022 eingetroffenen Bauentscheid wurde kein Rekurs erhoben, wodurch die Baubewilligung im Mai Rechtskraft erlangt hat.

Der Verkaufspreis beläuft sich auf CHF 190 Mio. Der Rückbau der bisherigen Gebäude sowie die fachgerechte Entsorgung eines allenfalls belasteten Aushubs werden noch von Intershop ausgeführt. Unter Berücksichtigung der hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten erwartet Intershop, auf Basis des Wertes per 31.12.2021, einen Gewinnbeitrag vor Steuern von gut CHF 120 Mio.

Für die bei Intershop verbleibende Landparzelle von knapp 11’000 m2 wurde bereits 2017 ein Kaufvertrag mit dem Kanton Zürich über CHF 19.8 Mio. beurkundet. Alle darin enthaltenen Bedingungen sind zwischenzeitlich erfüllt und die Eigentumsübertragung ist für 2023 vorgesehen. Da diese Landparzelle bereits zum Verkaufspreis bewertet ist, wird aus der anstehenden Transaktion mit dem Kanton kein wesentlicher Gewinn resultieren.

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